Frage: Schwanger im krankengeld

Hallo ich bin seid November 2016 im krankengeld und jetzt kann es sein das ich schwanger bin. Bin 4 Tage überfällig. Jetzt ist die frage wenn dem so sei wird das Elterngeld anhand meines Krankengeldes berechnet?

von Katjana1006 am 03.01.2017, 12:07



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Hallo, Monate mit Krankengeld (das nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat) zählen als 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2017



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Das verstehe ich nicht wirklich...Habe keinerlei Erfahrung. Bin auf Depressionen krankgeschrieben. Wenn ich es meinem AG mitteile komme ich automatisch ins Berufsverbot. Sollte ich mich vorher gesundschreiben lassen und es dann melden? Habe ich dann wieder Anspruch auf meinen Lohn?

von Katjana1006 am 03.01.2017, 12:34



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Das verstehe ich nicht wirklich...Habe keinerlei Erfahrung. Bin auf Depressionen krankgeschrieben. Wenn ich es meinem AG mitteile komme ich automatisch ins Berufsverbot. Sollte ich mich vorher gesundschreiben lassen und es dann melden? Habe ich dann wieder Anspruch auf meinen Lohn?

von Katjana1006 am 03.01.2017, 12:40



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

1. Was Frau Bader meinte. Du siehst Dir die 12 Monate Einkommen vor Deinem Mutterschutz an. Addierst alles und teilst es durch 12... Monate mit Krankengeld zählen aber mit 0,00€ - nicht in der Höhe des Krankengeldes. Weil Krankengeld kein Einkommen ist. 2. Gesundschreiben lassen um dann ins BV zu gehen ist Betrug...

Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 12:56



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Wie gesagt bin da echt überfordert und habe gar keine Plan das letzte woran ich jetzt gedacht habe ist schwanger zu werden. Danke für die antworten

von Katjana1006 am 03.01.2017, 13:04



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Und wer zahlt dann das Geld? Muss ich mich trotzdem weiter krank schreiben lassen?

von Katjana1006 am 03.01.2017, 13:18



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Wenn du nicht arbeitsfähig bist, musst du weiterhin wegen der Depression krank geschrieben werden. Es ändert sich für dich erstmal nichts.

von malini am 03.01.2017, 13:57



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Mache nur erst einmal einen Test :-) Falls Du schwanger sein solltest und weiterhin arbeitsunfähig wird es minimum der Mindestsatz Elterngeld von 300€. Je nachdem wie viel Du vor Nov. 16 Einkommen hattest auch mehr. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 14:08



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Wenn du weiter an Depressionen leidest, kannst du dich nicht "gesund schreiben lassen" um dann ein BV in Anspruch zu nehmen. Damit wäre der Tatbestand des Betrugs gegeben: Täuschung um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Entweder du bist infolge der Depressionen arbeitsunfähig. Dann hat das in der Schwangerschaft Vorrang vor einem BV. Oder du warst bisher schon nicht arbeitsunfähig, dann hättest du nicht krankgeschrieben werden dürfen.

Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 16:48



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Wieso müssen? Entweder du hast Depressionen oder nicht. Klingt eher so nach " hatte keine Lust auf meine Arbeit und brauchte einen Grund für eine Krankmeldung"- Abgesehen davon würde ich eh erst mal eine Test machen.

von Soie am 03.01.2017, 17:02



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Wenn Du wegen Depressionen krank geschrieben bist, dann wirst Du sicherlich Medikamente bekommen. Kann mir nicht vorstellen das man dich einfach krank schreibt, aber weder Medikamente gibt noch irgendeine psychologische Betreuung. Also wäre der behandelnde Arzt der erste Ansprechpartner bezüglich ob Du wieder arbeitsFÄHIG bis oder nicht. Vor allen aber auch welche Auswirkungen diese Medikamente auf das Kind haben könnten und ob da überhaupt eine Chance besteht das die Schwangerschaft auch intakt bleibt. mal davon abgesehen das Du dann wohl auch erst umgestellt oder ausgeschlichen werden musst von den Medikamenten. Wenn der sagt, alles bestens, Arbeit geht auch klar, dann brauchst Du keine AU mehr. Und gehst dann ganz normal zur Arbeit. Sagt der Arzt nein, dann bleibt es bei der AU und dann gilt, jeden Monat den Du kein Einkommen oder besser gesagt Krankengeld hast, wird das Elterngeld mindern. Für das Elterngeld wird man sich Dein Einkommen die 12 Monate vor dem Mutterschutz anschauen - im schlechtesten Fall wirst du dann eben nur 300 € Elterngeld bekommen. So und nun zum BV. Es ist völlig egal was früher mal war oder was bisher "normal" war. Seit beginn diesen Jahres sind die Bedingungen für ein BV extrem verschärft. Der AG muss erst einmal prüfen ob er nicht einen andren Arbeitsplatz hat der eben doch Mutterschutzgerecht ist und nur dann wenn er wirklich absolut gar keinen anderen Arbeitsplatz hat, kann er ein BV aussprechen. Das muss er der KK gegenüber aber nachweisen. Und solltest Du auf ein individuelles BV vom Arzt hoffen, auch da wird genau geschaut. Und ich wette, wenn Du erst eine AU nach der anderen abgegeben hast und schon ins Krankengeld gerutscht warst, dann "gesund" bist und dann direkt ein BV abzugeben von einem Arzt, dann wird auch der dümmste Mitarbeiter bei der Krankenkasse ganz, ganz genau hinschauen. Das schreit dann förmlich schon nach "Betrugsabsicht". Und da eine AU immer einem BV vor geht, werden die da wirklich genau schauen. Solange Du nämlich krank bist, brauchst Du kein BV und da keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, wird auch das Elterngeld entsprechend durch das Krankengeld gemindert.

Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 17:37



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Ich bin in Behandlung und nehme auch Medikamente wie gesagt es überfordert mich alles und ich habe keine Ahnung wie was läuft. Mein Arzt würde mich auch nicht wieder geszndschreiben davon abgesehen würde ich es auch nicht wollen....denn ich will wieder gesund werden und meine Arbeit behalten. Ich mache mir halt nur grosse sorgen. Mein Körper und mein Immunsystem

von Katjana1006 am 03.01.2017, 21:59



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Sind nicht mehr im Einklang und es verändert sich alles ich war noch nie überfällig habe zwei Tests gemacht die negativ waren.

von Katjana1006 am 03.01.2017, 22:01



Antwort auf: Schwanger im krankengeld

Dann scheinst du ja erst einmal nicht schwanger zu sein. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 08:53



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