Frage: Schwanger im Einzelhandel

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Einzelhandel und habe vor kurzem erfahren, dass ich schwanger bin. Bisher ist es so, dass ich nur Spätschicht arbeite, sprich der laden hat bis 20 Uhr geöffnet. Aber nach 20 Uhr ist die Arbeit noch nicht getan. Es muss noch die Kasse abgerechnet, der Arbeitsplatz aufgeräumt/aufgefüllt, sowie weitere kleine Handgriffe im laden erledigt werden. Selten komme ich vor 21 Uhr aus dem Laden was natürlich nicht bezahlt wird (nur bis max. 20:15 Uhr). Nun wurde mir gesagt, das für schwangere die Bestimmung gilt nur bis 20 Uhr zu arbeiten. Wie darf ich das in meiner Situation verstehen bzw. anwenden? Muss ich schon um 19:59 Uhr auf dem weg zum Ausgang sein und meine Kasse bis dahin abgerechnet haben oder greift das nicht, da der laden offiziell um 20 Uhr schließt und die arbeiten somit nicht mehr in die offiziellen Öffnungszeiten fallen? Lieben Gruß und Danke

von Babybauch November13 am 10.05.2017, 07:39



Antwort auf: Schwanger im Einzelhandel

Hallo, Sie müssen um 20.00 Uhr die Firma verlassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2017



Antwort auf: Schwanger im Einzelhandel

Wenn du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibst - das ist die Voraussetzung! - dann endet die Arbeitszeit für dich spätestens um 20:00 Uhr. Das heißt, dass du dann mit allem fertig sein musst, so dass du den Betrieb verlassen kannst. Praktisch läuft das so, dass du dann entweder in eine Frühschicht versetzt wirst (ab 6.00 Uhr erlaubt), oder deine Kasse vor den Kassen der anderen Kolleginnen abgerechnet wird, oder dass die Abrechnung jemand anders für dich vornimmt. Solange du jedoch deine Schwangerschaft nicht bekanntgibst, gibt es für dich keinen Schutz aus dem MuSchG und es ist völlig legal dass du bis 21 Uhr Nacharbeiten erledigst.

Mitglied inaktiv - 10.05.2017, 07:58



Antwort auf: Schwanger im Einzelhandel

Unabhängig von der Schwangerschaft, auch die Nacharbeiten MÜSSEN bezahlt werden. Allerdings dürfen die auch nur im zumutbaren Rahmen anfallen. Heißt, wenn ihr wirklich nur Kasse abrechnen müsst und kleiner Handgriffe machen müsst ist es fraglich warum ihr so lange benötigt. Ware müsst ihr ja scheinbar nicht wieder wegräumen, zB Obst/Gemüse usw in die Kühlung bringen. So etwas wie Tüten auffüllen, Bonrollen bereitstellen, ect was halt so an "Kleinkram" anfällt ist etwas was man auch im Vorfeld meistens machen kann. Ist halt eine organisatorische Frage. Wir hier müssen Obst/Gemüse ausräumen, Brot, Kuchen, Gebäck verpacken und in Kühlung bringen, teils Theken ausräumen, spülen und was weiß ich noch alles. Was geht mache wir vorher im Laufe des Tages, Rest eben nachher gemeinsam. Aber mit allem drum und dran dauert das in der Regel keine ganze Stunde. Ist halt abhängig davon ob auch noch Kunden im Laden sind.

Mitglied inaktiv - 10.05.2017, 08:09



Antwort auf: Schwanger im Einzelhandel

Je nach Betriebsvereinbarung; es gibt Unternehmen, die das vertraglich so festgelegt haben, dass Nacharbeiten zu leisten sind und diese ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr bezahlt werden. Unbezahlte Nacharbeiten zählen aber im Sinne des MuSchG vollumfänglich zur Arbeitszeit.

Mitglied inaktiv - 10.05.2017, 08:23



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