Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Hallo Frau Bader. Ich bin Erzieherin u am Ende meiner ersten Elternzeit (2 Jahre, davon das erste Jahr mit Bezug von Eltenrgeld). Nun steht de Wiedereinstieg in die Arbeit an und ich möchte meine Stunden kürzen um nicht mehr Vollzeit zu arbeiten. Mein Arbeitgeber konnte bis jetzt noch keine konkreten Angaben dazu machen. Nun bin ich wieder schwager (was uns sehr freut). In der ersten Schwangerschaft bekam ich sofort ein Beschäftigungsverbot. Nun meine Frage: Wenn ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe und noch während meiner laufenden Elternzeit meinem Arbeitgeber Bescheid gebe, dass ich wieder schwängern bin, was passiert, wenn ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme? Bin ich verpflichtet den Vertrag mit den geringeren Stunden zu unterschreiben, weil ich danach gefragt habe? Sie würden mir mit einer (schnellen) Antwort sehr weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen

von Anny_B am 11.03.2019, 13:58



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Hallo, zum einen ist die Frage, ob die Zusatzregelung zur Teilzeit vielleicht schon mündlich verbindlich vereinbart worden ist. Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ansonsten muss Ihnen klar sein, dass Sie mit dem Feuer spielen. Sie stehen tatsächlich dem Arbeitsmarkt nur Teilzeit zur Verfügung, wollen aber den Vollzeitvertrag laufen lassen, um bei einem Beschäftigungsverbot mehr Lohn zu erhalten. Ihnen muss klar sein, dass der Arbeitgeber angehalten ist, Sie umzusetzen anstelle ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Dann haben sie ein echtes Problem, da sie ja Vollzeit tatsächlich nicht arbeiten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

nein, sofern nix vereinbart ist greift der alte vertrag. ABER den musst du auch erfüllen können wenn der bv grund wegfällt. wenn also dein kind nicht vollzeit betreut ist musst du einen tz vertrag unterschreiben. das würde ich mir aber überlegen, ob du nicht die eltenrzeit verlängerst um dann in dem letzten jahr dort eine teilzeit zu arbeiten. denn du kannst nur so arbeiten wie dein kind betreut ist. du kannst nicht warten, auf vollzeit belassen, auf bv hoffen. denn wenn dein ag eine ersatztätigkeit hat, was er erst prüfen muss und auch wenn möglich dir geben muss, dann musst du so arbeiten wie vereinbart. un wenn dein kind eben nur tz betreut ist weil du auf vz bv gehofft hast, musst du vz arbeiten. das wäre dann dein problem. und nur weil du ein bv hattest heißt es nicht dass du wieder eins bekommst. jede schangerschaft wir neu gerprüft und auch die titer werden erneut bestimmt

von mellomania am 11.03.2019, 14:22



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Fraglich ob bereits ein Teilzeitvertrag zustande kam... auch ohne Schriftform. Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, genannt Antrag & Annahme, geregelt in §§145 ff. BGB. Deine Teilzeitanfrage stellt einen Antrag dar. Dieser ist bindend ABER ... Wie lange ist es her? §147 II BGB Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf... Ich gehe davon aus, dass Du die Teilzeit schriftlich beantragt hast... Ist die Anfrage nun eine Woche oder einen Monat her? Angenommen einen Monat, so bist Du nicht mehr gebunden. Du stellst am ersten Tag nach der Elternzeit Deine Arbeitskraft in Vollzeit zur Verfügung und den Rest überlässt Du dem AG. Es ist für das nächste Elterngeld durchaus sinnvoll Vollzeitgeld zu beziehen. Du allein trägst das Risiko bzgl. BV. Es kann gut sein, dass Du auf Arbeit gehen musst, dementsprechend das erste Kind Betreuung braucht. Ich würde es riskieren, wäre aber auch bereit zu arbeiten...

von HeyDu! am 11.03.2019, 14:33



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Bekommst du gar kein Geld. Und nach Ende das was vereinbart ist. Im zweifel dein alter Vollzeitvertrag. Aber mit einem BV würde ich nicht rechnen. Sollte der AG einen Ersatz Arbeitsplatz haben, musst du diesen nehmen. Eben auch Vollzeit. Und was ist dann mit der Kinderbetreuung ?

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 14:57



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Die Immunitäten werden jetzt erneut überprüft und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich nach Möglichkeit einzusetzen - das MuSchG wurde entsprechend geändert. Das kann eine Umsetzung bedeuten, aber auch Bürotätigkeiten sind denkbar. Deswegen wäre es schon richtig, wenn du nur so viele Stunden unter Vertrag hast, wie du auch tatsächlich zu leisten im Stande bist. Rechne nicht mit einem BV, sondern damit, dass du arbeiten gehst, was der Normalfall sein sollte.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 16:39



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Hallo, Hier wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein BV mittlerweile seltener vergeben wird, da der Arbeitgeber eine Umsetzung prüfen muss. Aber ist das tatsächlich der Fall? Ich habe in meinem Umfeld nicht den Eindruck. Alle Arbeitgeber, die bereits früher ein BV erteilt haben, machen das jetzt auch noch. Ich kenne z.B. keine Erzieherin, keine Krankenschwester o. ä. die umgesetzt wurde und nun administrative Tätigkeiten erledigt oder in eine andere Gruppe eingeteilt wurde. Ist das regional so unterschiedlich oder weicht die Theorie so sehr von der Praxis ab? Habt ihr andere Erfahrungen gemacht? LG luvi

von luvi am 11.03.2019, 18:28



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

sorry für den ausdruck, aber das denke ich nicht. wir prüfen JEDES BV und hier wird umgesetzt. abgeordnet etcpp aber wer gibt schon zu, dass er mit bv gerechnet hat und es dann nicht klappt und man dumm dasteht? is wie mit einer mpu. nur die, die es nicht schaffen schimpfen drüber, die die sie bestehen, schweigen :-)

von mellomania am 11.03.2019, 18:30



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Ich bin überzeugt, dass jmd mit einem BV rechnet, es spätestens durch den Arzt erhält und wenn nicht BV sondern über eine AU. Verlust hat man dann ja auch nicht unbedingt. Aber stimmt schon, wer würde sowas im anonymen forum schreiben. Egal ob es geklappt hat oder aufgeflogen ist. Gut dass einige AG das Spiel nicht spielen und einer Verkürzung der EZ nicht zustimmen. Besonders wenn ein BV droht. Hatten ja einige hier inzwischen, die erbost waren das der AG nicht zustimmt. Siehe die Erzieherin, die auf hartz4 war und schwanger ins BV wollte oder die die arbeitslos schwanger war und die Krankengeld Zahlung ausklammern lassen wollte. Upps die ursprüngliche Krankheit, die schon Krankengeld bedeutete, war plötzlich geheilt.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 19:01



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Hier in der Region werden die Arbeitgeber und Betriebsärzte flächendeckend darüber informiert und beraten, wie sie z.B. in Kitas das neue Mutterschutzrecht anwenden sollen. Inzwischen sind betriebliche BV bei Erzieherinnen eher die Ausnahme als die Regel. Üblich sind Umsetzungen in Ü3 Bereiche, Tätigkeiten im KiGa-Büro, sogar stundenweise Home Office Tätigkeiten bei Erzieherinnen. Es gibt Städte, die Erzieherinnen auch in der Verwaltung einsetzen, und das kommt gut an. Die nicht schwangeren Kolleginnen müssen zum Betriebsarzt und die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge wahrnehmen, über Impflücken wird dann beim Betriebsarzt gesprochen. Betriebsärzte erstellen i.d.R. keine BV, sondern nur Empfehlungen/Gutachten über die Beschäftigungsbeschränkungen, die aufgrund der Immunitäten nötig sind. Von einer Lehrerin weiß ich, dass sie ohne Kinderkontakt zu haben, Materialsammlungen erstellt u.ä. und nach der 20.SSW wieder in den Unterricht einsteigen wird. Bei den Lehrerinnen sind die Anforderungen nicht so hoch - die allermeisten dürften weiterarbeiten können. Wenn der Verdacht aufkommt, dass sich der Frauenarzt in die Immunitäten eingemischt und ein BV ausgestellt hat, dann wird das aufgeklärt und rückabgewickelt. Überhaupt werden ärztliche BV öfters hinterfragt und auch öfters revidiert bzw. aufgehoben. Im Pflegebereich sind betriebliche BV nicht die Regel. Sogar ambulante Pflegedienste versuchen wo möglich Ersatztätigkeiten zu nutzen. Eine Möglichkeit sind z.B. Beratungsgespräche bei potentiellen neuen Patienten. In den Krankenhäusern sind überall Konzepte entwickelt worden. Die Regel ist der Einsatz auf den Stationsbüro, auch für Ärztinnen gibt es meistens Lösungen. Weder die Krankenhäuser, noch die Kitas oder Schulen können sich Personalausfälle noch leisten - es gibt überall großes Interesse am rechtskonformen Mutterschutz. Wenn man will, geht ganz viel.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 19:11



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Natürlich gibt niemand öffentlich zu, wie er (bzw. sie ) aufgeflogen ist mit dem erschwindelten BV. Aber diese Fälle gibt es durchaus. Das kann sehr peinlich sein. Ein Fall endete mit einer unvermeidlichen Eigenkündigung, da war dann das Interesse an der Freizeit viel größer als die Notwendigkeit Geld zu verdienen. Manche Frauen haben innerlich gekündigt, weil sie eigentlich keine Lust mehr haben auf den (Neben-)job und mit ihren Kindern zu Hause schon genug Arbeit haben. Wenn sie dann das BV nicht bekommen, bleiben sie oft Wochen lang unentschuldigt von der Arbeit fern. Da gibts dann auch kein Geld vom AG. Arbeitsrechtlich ist das eine schwierige und frustrierende Situation. Man glaubt gar nicht, wie viele Frauen einfach Tage und Wochen unentschuldigt nicht zur Arbeit kommen, und es nicht mal für nötig befinden, den AG darüber zu informieren. Und dann heißt es hier immer "du bist als Schwangere unkündbar". Der Kündigungsschutz bedeutet aber nicht, dass man alle Pflichten los ist. (Ich spreche hier vorwiegend von Jobs im Niedriglohnsektor, Reinigung, Gastronomie, Friseur, Fabrik). Niemand der so was tut, outet sich hier im Netz. Niemand! Selten ist das allerdings nicht.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 19:22



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Zur Allgemeinen Debatte BV: Es gibt Ärzte die geben prinzipiell kein BV, es gibt aber auch welche die geben "ständig" ein BV... Es war so und es wird noch eine Weile so bleiben. Bei den AG's sehe ich tatsächlich Änderungen. Zumindest bei großen Firmen. Gingen vor 4 Jahren noch 10 Frauen aus der Asylbearbeitung direkt ins BV, werden sie mittlerweile umgesetzt. Erzieherinnen städtischer Einrichtungen landen auch mal in der Poststelle... Und ja, ob BV oder AU wäre mir z.B. völlig egal. Selbst im Krankengeld gibt es einen Zuschuss des AG und man hat sein volles reguläres Netto ... Auswirkungen hat es nur unter Umständen aufs Elterngeld...(bei nicht schwangerschaftsbedingter AU massive Auswirkungen und eben welche wenn das Einkommen jetzt um einige Euro höher ist...)

von HeyDu! am 11.03.2019, 19:23



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Hier hat man mit vom Gewerbeamt bzw Arbeitsschutz gesagt, das sie seit der Gesetzesänderung die BV immer öfter kontrollieren. Vor allen die welche von Ärzten ausgestellt werden. Aber auch das es dauern kann bis die Kontrollen durch sind und es sich entsprechend rum spricht. Ich habe keine Ahnung wie lange ein BV im nachhinein angezweifelt werden kann, aber ich kenne mindestens einen Fall wo die KK nach der Geburt hingegangen ist und das BV für nichtig erklärt hat. Die betroffene Frau hätte sich eine AU ausstellen müssen, hat das aber versäumt. Auf den Kosten dafür ist sie sitzengeblieben. Meines Wissens nach erstatten die KK erst nach der Geburt des Kindes die Lohnkosten für ein BV. Solange tritt der AG in Vorkasse. Blöde wenn er also mehrere Monate in Vorkasse getreten ist und die KK im nachhinein sagt, das BV war nicht rechtens. Mit Blick darauf das die Gesetzesänderung erst seit dem 1.1.2018 in Kraft getreten ist, nicht alle AG sich zeitnah über Änderungen informieren, denke ich mal das es jetzt erst so langsam anfängt sich rum zu sprechen und die ersten AG und Ärzte mit den Änderungen konfrontiert werden. Wenn der AG das Geld nicht erstattet bekommt, an wenn wird er sich dann im Zweifel halten? Ich selbst sehe, auch evtl weil aktuell selbst schwanger, immer öfter Schwangere wo man früher keine gesehen hat. beim Friseur, als Lehrer an Förderschulen, beim Arzt, im Einzelhandel. Selbst eine schwangere Erzieherin in einem KiGa habe ich gestern erst noch gesehen.

von Felica am 11.03.2019, 19:23



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

https://m.rund-ums-baby.de/foren/Ab-morgen-wieder-arbeiten_566346-8.htm Zufällig las ich gerade ein aktuelles Beispiel zum BV, mag ich gern mit Euch teilen. Passt perfekt und zeigt, es wird jetzt doch verstärkt darauf geachtet :-)

von HeyDu! am 11.03.2019, 19:35



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Also ich habe in meinem privaten Umfeld nicht den Eindruck, dass es irgendwie schwerer wäre, ein BV zu bekommen. Bekannte zB arbeitet beim Zahnarzt. In der ersten Schwangerschaft hat sie noch die ersten sechs Monate eine Ausweichtätigkeit bekommen und wurde erst danach ins BV geschickt. Jetzt beim Zweiten war sie in der 5. SSW sofort im BV. Ihrem Chef war es egal und sie wollte eh umziehen und war um die Freizeit nicht böse.

von basis am 11.03.2019, 20:18



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Basis, Genau wie du erlebe ich es im persönlichen Umfeld. Eine schwangere Lehrerin erhält vom Arzt ein BV wegen Schwangerschaftsübelkeit, die Erzieherin im Kiga meines Kindes erhält vom AG ein sofortiges BV. Da gibt es noch mehr Beispiele. Wenn jetzt tatsächlich ein BV falsch ausgestellt wurde, muss es dann die Frau zurückzahlen? Wird da nicht der Arzt oder der Arbeitgeber, der es fälschlicherweise ausgestellt hat, dafür in die Verantwortung genommen? Wäre die schwangere Lehrerin aus dem Beispiel oben verpflichtet, dem Arzt die Unrechtmäßigkeit des BVs zu erklären und müsste darauf bestehen, dass er es ändert? Kann man davon ausgehen, dass alle Frauen den Unterschied kennen? LG luvi

von luvi am 11.03.2019, 23:17



Antwort auf: Schwanger gegen Ende der Elternzeit. Vertag kürzen?

Ja muss sie sofern eines vom Arzt ausgestellt wurde wegen der Arbeit und der AG nachweisen kann er hätte geeignete Ersatzarbeit gehabt. Zumal oft die BV falsch ausgefüllt werden. Der Arzt muss da auch aufführen welche genauen Tätigkeiten nun untersagt sind, er kann nicht die Arbeit also solches komplett untersagen. Den in dem Falle wäre die Schwangere arbeitsunfähig. Das die Schwangere jederzeit während eines BV arbeitsfähig sein muss und dann auch bei entsprechend geeigneter Ersatzarbeit das BV widerrufen werden kann, ist ja die Voraussetzung für die Ausstellung eines BV. Wenn der Arzt also hingeht und sagt, BV weil Schwangere hebt zuviel und der AG geht hin und sagt, OK dann macht sie halt Telefondienst, dann ist das BV hinfällig. Auch der Arzt kann haftbar gemacht werden. Nette Erklärung dazu mal wie genau BV zu sehen sind: https://www.betriebsarzt.online/de/blog/aerztliches-beschaeftigungsverbot-fuer-schwangere/ Evtl wird deshalb klar warum immer wieder drauf hingewiesen wird das viele BV so nicht haltbar sind.

von Felica am 12.03.2019, 10:13



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