Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich bin in der 6 ssw schwanger (Entbindungstermin: 09.07.16) und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.15. Wie verhält es sich nun mit der Vermittlung in eine neue Stelle (Arbeitsamt) und dem Arbeitslosengeld? Habe ich noch Ansprüche auf Gelder vom Amt? Sollte ich in Bewerbungsgesprächen von der ss erzählen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, mit freundlichen Grüßen.

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 18:45



Antwort auf: Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

Hallo, Sie können sich ja ganz normal bewerben - und müssen von der SchwS nichts sagen. Sie haben alle Ansprüche auf ArBGeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2015



Antwort auf: Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

Klar hast Du Anspruch auf ALG1, Du bist "nur" schwanger, nicht totkrank. Sofern Du arbeiten willst.... Und, fragen darf man dich eh nicht ob Du schwanger bist. Tut man es doch, darfst Du lügen. Ausnahme wäre nur bei einem Job wo die Gesundheit von Dir oder dem Kind massiv gefährdet wäre. Erzählen von mir aus würde ich es aber nicht. Die Chance den Job dann zu bekommen dürfte gering sein.

Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 18:50



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