Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Guten Morgen Frau Bader, es ist etwas kompliziert. Ich bin schwanger und meine Chefin weiß es auch schon. Am 1. Juli ziehen wir näher zu meinen Eltern und mein Mann hat dort auch schon einen Job. Der Ort ist ca. 100km von dem jetzigen entfernt. Jetzt ist meine Frage ob ich kündigen und mich arbeitslos melden soll. Wie läuft es dann mit dem Elterngeld? Bekomme ich eine Sperre wenn ich selber kündige oder ist der Umzug ein Grund um die Sperre unwirksam machen zu lassen? Meine Chefin kann mich nicht kündigen da ich Schwanger bin und dann ein Kündigungsschutz besteht. Oder können wir den irgendwie umgehen? Eine andere Möglichkeit wäre, dass meine Chefin mich bis zum Mutterschutz vor der Geburt noch angestellt lässt und ich dann den Mutterschutz nutzten kann. Aber da kann sie mich ja auch nicht mehr kündigen? Ich weiß gerade nicht wie ich da ran gehen soll. Ich würde mich sehr über Hilfe freuen. Liebe Grüße Natalja

von _natascha_ am 19.04.2018, 08:45



Antwort auf: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Hallo, finanziell wäre es besser für EG u MG, wenn Sie bis zum Mutterschutz arbeiten. Aber das scheint ja praktsich nicht möglich zu sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



Antwort auf: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Warum sollte deine Chefin dich kündigen? DU ziehst weg und kannst deinen Vertrag nicht erfüllen also musst DU auch kündigen. Ich würde noch bis zum Mutterschutz weiter arbeiten, nimm dir doch ein Zimmer oder so. Dann gehst du in Elternzeit und kannst in der Zeit was neues suchen und zum Ende der Elternzeit kündigen. Arbeitslosengeld geht mit 0 € in die Berechnung fürs Elterngeld mit ein. LG

von Lewanna am 19.04.2018, 09:28



Antwort auf: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Arbeitslosengeld wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, du hättest dann wohl möglich mehrere Monate mit null Euro bis zum Mutterschutz.

von misses-cat am 19.04.2018, 09:47



Antwort auf: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Wann beginnt denn der Mutterschutz? Um möglichst viel Elterngeld UND das Mutterschutzgeld in voller Höhe zu erhalten, solltest Du bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterarbeiten. Dann gehst Du eh in Mutterschutz und danach wahrscheinlich in Elternzeit - da kannst Du dann auch wohnen, wo Du willst. Zum Ende der Elternzeit kündigst Du Deinen derzeitigen Job. Idealerweise hast Du am neuen Wohnort dann schon was Neues in Aussicht, andernfalls bekommst Du halt ALG1. Eine Sperre wird es meiner Erfahrung nach nicht geben, weil Du mit Deinem Mann umgezogen bist und der schon einen neuen Job hat - Du ziehst quasi Deinem Mann hinterher. Auch wenn Du jetzt kündigst, bekommst Du wahrscheinlich keine Sperre, aus dem gleichen Grund - Du ziehst Deinem Mann hinterher. Keiner kann erwarten, daß Du alleine am alten Wohnort bleibst. Aber Du verzichtest dann halt auf einiges an Geld, denn arbeitslos bekommst Du weniger Mutterschutzgeld und die Arbeitslosigkeit reduziert das Elterngeld.

von Strudelteigteilchen am 19.04.2018, 09:50



Antwort auf: Schwanger, Fernumzug, kündigen und arbeitslos melden, steht mir dann was zu?

Ohne AG hast du das Problem das du nach dem EG eine Lösung wegen KV brauchst, mit AG kannst du im Mutterschutz und der EZ wohnen wo du willst. Das dein AG dich nicht kündigen kann hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Du ziehst weg, also musst du eh kündigen. Da wäre der AG so oder so raus. Was die beste Lösung ist hängt davon ab wie weit die Schwangerschaft bereits ist. das beste ist aber du kündigst auf keinen Fall und findest eine Lösung bis zum Mutterschutz. dann nimmst du die vollen 3 Jahre EZ und schaust am neuen Wohnort nach einer neuen Arbeitsstelle wenn es so weit ist. Kündigen kannst du dann.

von Felica am 19.04.2018, 16:22



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