Frage: Schwanger Ende der Ausbildung

Hallo, ich bin aktuell in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin welche ich im September beende. Ich bin aktuell in der 6./7. Ssw. Nun ist es so, dass ich mich in der Psychiatrie ab dem 1. Oktober beworben habe, beim Vorstellungsgespräch war ich noch nicht schwanger. Bevor ich den Vertrag zum Unterschreiben bekomme, muss ich noch eine Betriebsärztliche Untersuchung dort machen. Nun meine Fragen: Darf ich dort überhaupt ab Oktober arbeiten oder müsste ich dann im Berufsverbot sein? Kann ich trotzdem gekündigt werden bzw ist der Vertrag überhaupt Zulässig? Bekomme ich dann Elterngeld berechnet vom Ausbildungsgehalt oder von der neuen Stelle?

von Nicar am 14.08.2020, 14:36



Antwort auf: Schwanger Ende der Ausbildung

Hallo, ich würde den Vertrag unterzeichnen und abwarten. Frage ist, ob, wenn der Betriebsarzt die Schwangerschaft bemerkt, der Ag unter Nutzung einer Ausrede den Vertrag nicht macht. Ob Sie ein BV bekommen oder umgesetzt werden entscheidet dann der AG anhand einer Gefahrenprüfung. Wenn das Krankenhaus auch andere Bereiche hat kann er Sie zB dort einsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.08.2020



Antwort auf: Schwanger Ende der Ausbildung

warum solltest du dort nicht arbeiten können? ob ein bv angebracht ist entscheidet der AG. der betriebsarzt kennt die mutterschutzrichtlinien, die gefährdungsbeurteilung macht der AG, der betriebsarzt empfiehlt (er stellt nichts aus, empfiehlt nur) ob ein bv angebracht ist und gut. du kannst nicht gekündigt werden, da du ab bekanntgabe der schwangerschaft kündigungsschutz hast. solltest du ein bv erhalten bekommst du das was du ohne bv bekommst. elterngeld richtet sich nach dem verdienst der letzten 12 monate vor der geburt. also mehrheitlich vom neuen job, ein paar monate von der ausbildung.

von mellomania am 14.08.2020, 14:59



Antwort auf: Schwanger Ende der Ausbildung

Ob ein BV kommt oder nicht wäre mir erst einmal egal. Das wäre ja wenn nur relevant wenn du überhaupt die Stelle bekommst. Was fraglich ist wenn der potentielle AG erfährt das du schwanger bist. Sagen musst du nichts. Man ist zwar abgehalten das zeitnah dem AG mitzuteilen, damit der eben auch die Möglichkeit überhaupt hat auf das Mutterschutzgesetz zu achten, es drohen dir aber keine Strafen wenn du es eben nicht zeitnah sagst. Es wird abef ziemlich wahrscheinlich das Arbeitsverhältnis belasten. Zumal dann wenn du direkt mit einem BV wirkst statt Lösungen zu bieten wie das umgangen werden könnte. Wobei das in der Psychatrie schwierig werden dürfte. Da dürfte das BV seitens des AG wahrscheinlicher sein. Also würde ich als Plan B schon mal überlegen was nach dem Mutterschutz. Mein Tipp dort, nehme 2 Jahre EZ, bleibe bis zu einem Jahr daheim und biete an dann innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Vorteil, du genießt auch dann den kündigungsschutz weil EZ, selbst bei TZ du sammelst Arbeitserfahrungen. Und sollte das mit dir und dem AG nichts werden kannst du dich daraus woanders bewerben. Bei Bedarf kannst die TZ jederzeit kündigen und wieder komplett daheim bleiben oder das 3te Jahr dranhängen. Aber erst einmal heisst es den Job bekommen. Den der wird den größten Teil deines EG bestimmen. Sonst gibt es im blödesten Falle nur Mindestsatz. Und ohne AG auch keine Anspruch auf EZ. Damit hättest du nach dem EG die Frage zu klären wie KV.

von Felica am 14.08.2020, 15:13



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