Frage:
Schülerbetreuung Grundschule
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Betreuung nach der Schule.
Meine Tochter kommt im September 2018 in die 1. Klasse, mein Sohn Anfang 2018 in den Kindergarten.
Momentan arbeite ich nur 15 %, sobald mein Sohn in den Kindergarten geht, werden es 30 %.
Jetzt ist es so, dass ich mindestens 18 Stunden arbeiten müsste um einen Platz in der Schülerbetreuung der Grundschule zu bekommen. Da die Nachfrage dort so groß ist.
Wenn wir keinen Platz dort bekommen, muss ich definitiv meine Arbeitsstelle aufgeben.
Was habe ich für Möglichkeiten? Ich arbeite an zwei Tagen bis 13.30 und möchte meine Tochter anfangs nicht alleine Zuhause lassen.
Ich hoffe, Sie können mir einen Rat geben.
von
meineKleine2012
am 15.09.2017, 23:24
Antwort auf:
Schülerbetreuung Grundschule
Hallo,
nur den Rat, dann 18 Std zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
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Schülerbetreuung Grundschule
Wenn bei euch die Betreuung wirklich diese Regelung hat wirst du da nichts machen können. Bei uns gibt es auch Plätze bis 13:30. gibt es sowas bei euch nicht?
Ansonsten setzt dich mit dem Jugendamt zwecks einer Tagesmutter in Verbindung die deine Tochter nach der Schule betreuen kann.
Lg
von
Myfairlady11
am 16.09.2017, 14:18
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Schülerbetreuung Grundschule
Was spricht denn dagegen 18 Stunden zu arbeiten ?
Eine Tagesmutter zu finden die nach der Schule betreut habe ich damals vergeblich versucht zu finden.
Vielleicht ist das anderorts aber einfacher.
von
Sternenschnuppe
am 16.09.2017, 16:18
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Schülerbetreuung Grundschule
Huhu,
und wie wäre es, wenn Du, sobald Dein Kleiner im Kindergarten eingewöhnt ist, oder spätestens ab Schulbeginn, 18 h arbeitest?
Auf mehr Tage verteilt? An 4 d z.B. wären das 4,5 h/Tag, also z.B. von 9-13.30.
Dann hast Du immer noch einen Vormittag frei und Deine Tochter bekommt einen Platz in der Schülerbetreuung.
von
zweizwerge
am 16.09.2017, 16:19
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Schülerbetreuung Grundschule
Gegen 18 Stunden arbeiten spricht gar nichts. Das habe ich vor sobald der Kindergarten beginnt. Aber ich muss meine Tochter schon vorher anmelden mit Arbeitsnachweis und da arbeite ich definitiv noch keine 18 Stunden.
Die Stunden auf mehrere Tage verteilen geht nicht. Ich arbeite als Erzieherin, und da brauchen Sie eine Kraft für meine Stelle eben von 8 bis 13.30 plus Vorbereitungszeit von zwei Stunden die Woche.
Warum klingen Antworten hier eigentlich manchmal so vorwurfsvoll?
Ich möchte arbeiten, aber solange die Kinder noch so klein sind, bin ich auch gerne für sie da.
von
meineKleine2012
am 16.09.2017, 16:50
Antwort auf:
Schülerbetreuung Grundschule
Hallo,
Bei uns muss man sich bei der Betreuung erst anmelden, wenn das Kind schon in der Schule ist. Musst du das tatsächlich jetzt schon machen?
Evtl. kann dir der Arbeitgeber ja auch bestätigen, dass du mehr arbeiten wirst.
LG
Luvi
von
luvi
am 16.09.2017, 17:33
Antwort auf:
Schülerbetreuung Grundschule
Sieh Dir alle Wahlprogramme der Parteien an und Du wirst das Thema Rechtsanspruch Hortplatz Grundschüler finden.
Sprich, Deine Sorge löst sich ggf - wenn die Partei entsprechend viele Stimmen erhält und es dann schnell geht - in Luft auf. Beim Rechtsanspruch Betreuung ab 1. Lebensjahr hatte die Partei ihr Wort gehalten.
Mitglied inaktiv - 16.09.2017, 20:20