Hallo Frau Bader.
Ich bin unbefristete Angestellte.
Habe aktuell Elternzeit bis März 2019.
Wenn kein Nachfolger gefunden wird, soll die Praxis wohl Endes diesen Jahres geschlossen werden.
Sie ist jedoch eine "100% Tochtergesellschaft" unseres Krankenhauses.
Muss das Krankenhaus mich dann, wegen der noch bestehenden Elternzeit übernehmen ?
Ich wollte eigentlich das 3. Elternjahr anhängen.
Freundliche Grüße Vila
von
Vila.
am 14.08.2018, 13:02
Antwort auf:
Schließung Betrieb in Elternzeit
Hallo,
entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist. Wenn das eine bestimmte Praxis ist und die geschlossen wird, endet Ihr Vertrag.
Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle bei dem Krankenhaus anfragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2018
Antwort auf:
Schließung Betrieb in Elternzeit
Mein Vertrag wurde vom Geschäftsführer des Krankenhauses, also der Muttergesellschaft unterschieben.
von
Vila.
am 14.08.2018, 13:08