Frage: Schimmel

Guten abend, ich habe mal ne Frage zum Mietrecht. Also unser Block ist saniert von außen und hat auch neue Fenster. Diese sind jedoch mangelhafte Ware(lt einigen ehemaligen Bewohnern). Es zieht durch die Fenster und Sie laufen an(je nach außentemperatur manchmal bis hoch pitsch nass). Ich lüfte tgl. jedoch nachts, wenn wir schlafen laufen sie an und es tropft auf die Fensterbretter. Jetzt habe ich auf dem Silikonrändern schon Schimmelflecken und auch an den Fensterrahmen bildet sich Schimmel. Mehr als trockenwischen und lüften kann ich nicht tun. Der Schimmel befindet sich auch nur im Kinderzimmer und Schlafzimmer am Fenster. Die Tapeten sind auch im Fensterbrettbereich auch schon feucht. Jetzt würde ich gern eine Mietminderung anstreben, jedoch wie hoch darf bei dem Schimmelbefall (der ja nicht mein Verschulden ist) der Prozentsatz sein Bzw. muß ich ihn von der Kaltmiete oder Warmmiete abziehe? Der Vermieter ist informiert. Muß ich die Mietminderung nachzahlen, wenn sie den schaden irgendwann mal beheben sollten??? Hoffe Sie können mir helfen. Diana mit Sohn Gian-Luca(2Jahre)

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 20:39



Antwort auf: Schimmel

Hallo, haben Sie mal über eine ordentliche/ außerordentliche Kündigung nachgedacht? Der Schimmel kann, vor allem bei Kinder, zu gesundheitlichen Problemen führen. Oder glauben Sie, der Vermieter tauscht die Fenster aus? Dann würde ich mindern. Da gibt es eine Tabelle, die sagt: bis zu 20 %. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2009



Antwort auf: Schimmel

Guten morgen, danke für ihre schnelle Antwort. Über einen Umzug habe ich nachgedacht, aber der kann erst vollzogen werden, wenn ich weiß wo mein neuer Arbeitsplatz sein wird. Also 20% von der Kalt oder Warmmiete??? LG Diana

Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 10:27



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