Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit endet zum 01.02.2018. Ich bin im meiner Arbeitsstelle als Sozialpädagogin in einer Heilpädagogischen Heimgruppe tätig gewesen mit 38,5 Wochenstunden. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da wir auch Flüchtlinge in der Gruppe haben. Unsere Arbeitszeiten waren immer von 11:30 bis zum nächsten Tag um 12:00, die Nacht musste in der Einrichtung verbracht werden als Bereitschaftsdienst. Ein Schlafraum ist vorhanden. Meine Frage ist, muss ich diese Art von Arbeitszeiten wieder erbringen? Was passiert wenn ich das nicht leisten kann? Was der Fall sein wird. Keine Kinderkrippe hat solche Öffnungszeiten und meim Partner arbeitet tägl. von 7:00 bis 17:00. Muss ich selbst kündigen oder tut das der Arbeitgeber? Liebe Grüße
von AlexKatRol am 06.09.2017, 11:19