Guten Tag.
Ich hoffe Sie können mir helfen...
Meine beste Freundin will sich nach 20 Jahren, davon 12 verheiratet, von ihrem Mann scheiden lassen( 1 Kind, fast 5)
Sie sieht das in meinen Augen alles zu locker. Sie verdient ca 500 netto, und ihr Mann angeblich über 4500 netto!!!!!!!!!
Das er fürs Kind Unterhalt zahlen muss ist mir klar, aber sie sagt, er müsse im Monat für sie auch zahlen. Und das wären nur für meine Freundin 1800€. Kann das sein ? Plus Kindergeld und ihr Gehalt und unterhalt fürs Kind hätte sie ja fast 3000 netto. Stimmt das wirklich ? Das kann ich nicht glauben aber sie hält einfach dran fest
Vielen Dank
von
qwer
am 22.08.2017, 21:01
Antwort auf:
Scheidung
Hallo,
die Höhe des Unterhaltes kann ich hier nicht ausrechnen, gleichwohl steht ihr zu mindestens Trennungsunterhalt zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2017
Antwort auf:
Scheidung
Sie soll mit Gehaltsnachweisen von sich und ihrem Mann zu einem Anwalt gehen. Ebenso sollte sie Bescheid wissen oder bestenfalls Nachweise über die Fixkosten (inkl. Schuldenabtrag für Haus oder andere Kredite) mitnehmen.
Bei angeblich soviel Nettogehalt ihres Mannes und eigenem Verdienst sollte es problemlos möglich sein, die Erstberatung beim Anwalt in Höhe von ca. (!) 250 Euro (so genau kann ich das nicht beziffern) mal eben nebenbei zu zahlen. Danach weiß sie bescheid.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung dürfte sie es noch ziemlich gut haben. Der Trennungsunterhalt ist weitaus höher als der nacheheliche Unterhalt. Bei einem Kind von 5 Jahren darf sie sich spätestens nach der Scheidung warm anziehen bzw. luftig, denn dann bekommt sie keinen Cent mehr für sich, sondern darf sich das selbst schwitzend erarbeiten.
Das Kind bekommt unabhängig davon Unterhalt auch nach der Scheidung.
Vielleicht war sie bereits beim Anwalt und ist bestens informiert.
Mitglied inaktiv - 22.08.2017, 21:14
Antwort auf:
Scheidung
Da hat sie sich ziemlch sicher vertan.
Trennungsunterhalt: ja.
Unterhalt nach der Scheidung bei einem schulpflichtigen Kind: sehr unwahrscheinlich.
Sobald die Scheidung durch ist, wird sie von KINDESunterhalt (ca. 600,-€ in diesem Fall), Kindergeld und Ihren 500,-€ leben.
von
Kristiiin
am 24.08.2017, 17:26