Frage:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
Hallo Frau Bader,
ich werde demnächst die Scheidung beantragen. Ich plane darüber hinaus ein oder mehrere Jahre im Ausland zu leben, und möchte natürlich meine Kinder (5 und fast 2 Jahre) mitnehmen. Ich möchte sie aber definitiv nicht von ihrem Vater fernhalten, es ist mir wichtig, daß sie sich oft sehen und dafür würde ich auch alles tun.
Allerdings ist es nicht-europäisches Ausland, es handelt sich um Qatar und eventuell um den Iran. Ich verstehe, daß der Iran sicherlich noch ein anderes Thema ist, aber Qatar müsste doch ok sein? Den Iran kann ich auch durch Besuche erreichen/alleine hinreisen und muss dort nicht länger bleiben. Ich habe in beiden Ländern Familie, die ich seit langer Zeit gesucht habe und nun endlich gefunden habe. Ich möchte daher nun endlich ein wenig Zeit mit ihnen verbringen.
In Qatar gibt es einige ausländische Schulen, die mein Sohn besuchen könnte.
Wie sieht es denn rechtlich aus mit diesen Ländern, habe ich das Recht meine Kinder dorthin mitzunehmen, oder kann mein Mann das einfach untersagen?
Wie schon geschrieben möchte ich unbedingt, daß meine Kinder ihren Vater oft sehen und würde selbst immer dafür sorgen, daß das geschieht. Ich hätte auch keine Probleme damit, daß die Kinder in den Ferien bei ihm bleiben und daß er uns ebenfalls besucht.
Danke und viele Grüße,
Mandana
von
Mandana
am 05.08.2011, 07:35
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
Hallo,
wenn er nicht zustimmt, können Sie es nicht machen.
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht u er hat die gleichen Rechte wie Sie. Sie können ja versuchen, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen, aber wenn die Kinder die dt Staatsangehörigkeit haben, sieht das schlecht aus.
Googeln Sie mal über das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2011
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
hallo
ich glaube wenn du das mit dem vater genau planst sollte das keine probleme geben,solang er einverstanden ist.
wenn ihr beide das sorgerecht habt muss er zustimmen.
Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 10:00
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
Hallo,
danke für deine Antwort. Also eigentlich will ich mich garnicht mit ihm ums Sorgerecht streiten, das können wir gerne teilen, allerdings kenne ich mich damit garnicht aus.
Er stimmt jetzt schon nicht zu, ich habe mit ihm darüber gesprochen und er sagt ich könne meine Kinder nicht in "solche" Länder mitnehmen, da würde er niemals zustimmen.
LGM
von
Mandana
am 05.08.2011, 10:21
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
erst mal: das tut mir sehr leid.
welche staatsangehörigkeit habt ihr und die kinder?
nach deutschem recht hast du kaum eine chance, wenn er nicht zustimmt.
sorgerecht hat er nach deutschem recht eh. das ist unstrittig.
du kannst das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, aber wenn er einer zeitweisen auswanderung nicht zustimmt, hast du keine chance.
Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 11:23
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
Danke, vallie. Mir tut es auch sehr leid, aber ich glaube, ich stehe damit alleine dar. Meinem Mann ist einfach alles egal...naja, lange Geschichte.
Also, wir haben alle die dt. Staatsang., theoretisch koennte ich fuer alle (Kinder) die iranische St. beantragen, aber das moechte ich eigentlich nicht... (ich selbst habe beide und kann auch einen iran. Pass beantragen).
Wieso habe ich als Mutter dazu kein Recht, wenn ich versichere, dass die Kinder immer ihren Vater sehen werden? Die Frage ist natuerlich nicht an dich gerichtet, sondern an...s Universum. :( Ich kann doch nie und nimmer meine Kinder zuruecklassen und es waere ja auch nicht fuer immer.
Danke schonmal fuer die bisherigen Antworten,
Mandana
von
Mandana
am 05.08.2011, 11:58
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
Hallo
Vom Ausland mal ab, er könne auch schon verhindern, dass Du 200km weg ziehst.
Ein Gericht hat wohl mal verboten in so einem Fall, dass die Mutter mit ! den Kindern weiter als 50km wegzieht.
Alleine darf sie auch 2000km wegziehen.
Die Kinder haben ein Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit den Kinder, wie soll das bei der Entfernung realisiert werden ?
Ich verstehe Deine Beweggründe durchaus, so ist es nicht, zum Land sag ich mal nix :-)
Da er jetzt schon dagegen ist, kannst Du davon ausgehen, dass er auch den gerichtlichen Weg gehen wird.
Stell Dir vor es wäre andersrum und er würde in ein relativ unsicheres Land gehen wollen mit den Kindern, würdest du sie ziehen lassen ?
Vielleicht kannst Du Deine Familie besuchen und kennenlernen, wenn die Kinder in der Zeit beim Vater sind ?
Oder ihr macht dort mal Urlaub ? Dagegen kann er auch vorgehen, aber wenn Du da Familie hast, wird ein Richter einem Urlaub ! gegenüber eher positiv entscheiden.
Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 17:41
Antwort auf:
Scheidung - Kinder - Aufenthalt im Ausland
ich meld mich bei dir über die andere plattform. Kann dir dazu sehr viel berichten!
Mitglied inaktiv - 06.08.2011, 08:50