Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

Sachverhalt: AN schließt mit AG Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung. Die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit, der ALG-Anspruch ruht für die Dauer von mehreren Monaten. Für die ersten vier Wo. gilt der nachgeh. Anspruch. Muss der Arbeitslose ab dem zweiten Monaten selber Beiträge entrichten oder gelten die Beiträge als gezahlt und man muss selber nix zahlen? Wenn Beiträge selber gezahlt werden müssen, wonach richtet sich dann die Höhe? Ein Anspruch Familienversicherung beim Ehepartner besteht nicht. Eine Rück-Info wäre nett. danke!

von wolke76 am 14.07.2014, 17:36



Antwort auf: Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

RUB? Im dortigen Forum habe ich nichts finden können und wüsste auch nicht warum. Mögen Sie ggf. verlinken oder verstehe ich was falsch? Freundliche Grüße Wolke76

von wolke76 am 14.07.2014, 22:07



Antwort auf: Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

Deine Frage hat nichts damit zu tun dass Du ein Kind hast.

von Sternenschnuppe am 14.07.2014, 22:25



Antwort auf: Ruhen des ALG-Anspruchs / Sperrzeit und KV-Beiträge

Achso, danke! Ein Zusammenhang mit der Elternzeit besteht, das hatte ich im AP gar nicht erwähnt. Egal, ich finde die Antwort auch anderweitig. Nett von dir, dass du mich aufgeklärt hast. Gruß

von wolke76 am 15.07.2014, 13:44



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