Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Büro 39,5 Stunden pro Woche. Zusätzlich gibt es ein Notdiensthandy, das jeder Mitarbeiter ungefähr alle drei Monate für einen Zeitraum von zwei Wochen nehmen muss. Als Ausgleich gibt es einen halben Tag dafür frei, der unmittelbar nach diesem Zeitraum genommen werden soll, egal wie viel während der Bereitschaft tatsächlich gearbeitet wurde. Jetzt kann es sein, dass man Glück hat und es in den zwei Wochen ruhig ist. Es kann aber auch sein, dass am Wochenende, auch am Sonntag Kunden anrufen und dann die Sachverhalte geklärt werden müssen. Wieviel zeitlichen Einsatz es erfordert kann im Vorfeld nicht geplant werden. Die Rufbereitschaft geht nach meiner regulären Arbeitszeit ab 17 Uhr los und umfasst auch zwei komplette Wochenenden. Mit Anrufen kann in den Zeiten zwischen ca. 6 Uhr und ca. 22 Uhr gerechnet werden. Ist dies während der Schwangerschaft zulässig? Ist ein Ausgleich von einem halben Arbeitstag in Ordnung? Dies würde mich auch unabhängig von einer Schwangerschaft interessieren. Eine zusätzliche finanzielle Vergütung gibt es nicht.  Ich freue mich auf Ihre Antwort.  Danke

von Funnyeagle am 10.10.2015, 16:04



Antwort auf: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Hallo, wenn es im vertrag steht u Sie in der Doppelwoche nicht mehr als 90 Std arbeiten ist es ok Liebe Gruesse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015



Antwort auf: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Auch wenn dann sonntags gearbeitet wird?

von Funnyeagle am 12.10.2015, 20:33



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