Hall Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich ALG 1und vorherigem Auslandsaufenthalt.
Nach 4 Jahren in der Schweiz bin ich mit meinem Freund auf eine mehrmonatige Auslandsreise gegangen und bin während dieser Zeit (ungeplant) Schwanger geworden. Nach bekanntwerden der Schwangerschaft sind wir zügig zurück nach D und haben uns um Wohnsitz und Arbeit bemüht. Ich bin gelernte Heilerziehungspflegerin und hatte Probleme Arbeit zu finden da die Schwangerschaft früher oder später zur Sprache kam bzw. beim Probearbeiten Keimräume betreten werden mussten und ich das als Schwangere nicht wollte/konnte. Ich habe ALG 1, auch um eine Absicherung der Versorgung (Krankenkasse) zu haben, beantragt mit entsprechenden Formularen zur Anrechnung der Schweizer Zeit (PDU 1). Der Antrag ist abgelehnt worden mit der Begründung das die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist (12 Monate sozialversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 24 Monaten). Dies ist nicht korrekt da ich auf fast 14 Monate komme. Eine weitere Begründung (von der Beraterin mündlich) ist, das man mindestens 1 Tag wieder in D sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss um Anspruch auf die Anrechnung der Schweizer Zeiten haben könnte. Nun Frage ich mich wie ich mich korrekt verhalten hätte sollen. Lügen während des Probearbeitens um ja eine Anstellung zu bekommen und nach einer Woche wieder Austreten und hoffen da ich mir nichts Einfange und mein Kind gefährde.
Ich fühle mich als Schwangere in diesem Fall benachteiligt. Wäre ich nicht Schwanger hätte ich eine Arbeit ohne weiteres bekommen. Ich hatte sehr schnell viele interessierte Firmen da in der Pflege immer gesucht wird. Und hätten mich diese Firma nach Anstellung gekündigt, hätte ich vollen Anspruch auf ALG 1. Jetzt bin ich Schwanger, bekomme keine Arbeit und habe folglich keine Anspruch auf ALG 1. Ich habe das Gefühl, das Lügen in diesem Fall sehr viele Vorteile für mich gehabt hätte. Soll ich Einspruch einlegen. Wenn ja, mit welcher Begründung. Oder habe ich in diesem Fall keinen Anspruch auf ALG 1 und meine Zeiten im Ausland verfallen. Ich habe die Sozialversicherung im Schweizer Job abgeführt und mir den Schutz im Falle des Arbeitsverlust ja "erarbeitet". Um eine Klarstellung der für mich verwirrenden Verhältnisse wäre ich ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank
von
EveF
am 10.11.2015, 18:11
Antwort auf:
Rückzug aus Ausland, Keine Arbeit da Schwanger, kein Anspruch auf ALG 1
Hallo,
bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Rückzug aus Ausland, Keine Arbeit da Schwanger, kein Anspruch auf ALG 1
Hallo,
ich leider keine Antwort, sondern eine Nachfrage: Schweiz ist Drittland, wird dennoch grundsätzlich angerechnet?
Liebe Grüße & alles Gute
Lina
von
Lina_100
am 10.11.2015, 19:39
Antwort auf:
Rückzug aus Ausland, Keine Arbeit da Schwanger, kein Anspruch auf ALG 1
Sozialversicherungspflichtige Arbeit in der Schweiz wird nach Prüfung in D anerkannt. Grundlage dafür ist das Formular PDU ,1 welches die Schweizer Rentenkasse aufstellt, nachdem man alle Zeiten der Arbeitgeber einreicht.
Damit der Anspruch allerdings in D besteht, muss man - und das ist der Punkt an dem Unklarheit herrscht - wieder in D sozialversicherungspflichtig mindestens einen Tag gearbeitet haben. Auch muss man die Anwartschaftszeit erfüllen. iIn den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten. Auch wird ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt. Es gibt 4 Stufen, von keine Ausbildung bis Hochschulabschluss. Je höher die Stufe desto höher das fiktive Gehalt. Ich hoffe ich konnte Helfen.
Mein Freund hat anstandslos für 4 Wochen ALG 1 bezogen, nachdem er nach kurzer befristeter Beschäftigung in D eine Lücke von einem Monat überbrücken musste bis er einen unbefristeten Job bei einem anderen Arbeitnehmer angefangen hat. Bei mir ist der fehlende Tag Arbeit in D wohl der Knackpunkt. Leider weiß ich nicht wo das Schwarz auf Weiß steht und ich habe gehört das hier gerne nach Willkür gehandelt wird.
von
EveF
am 10.11.2015, 20:58
Antwort auf:
Rückzug aus Ausland, Keine Arbeit da Schwanger, kein Anspruch auf ALG 1
Wie wäre es wenn Du versuchst einen Job zu bekommen wo die Schwangerschaft eher weniger ein Rolle spielt, zB als Kassiererin oder ähnliches. Klar ist blöde, aber dann musst du keine Angst haben dir was "einzufangen". Und die Frage: Sind die schwanger darf dort auch nicht gestellt werden. Eigentlich darf die überhaupt nur dann zu Frage kommen, wenn der Job wirklich eine extreme Gefährdung von Mutter und/oder Kind bedeuten würde.
Weiterer Pluspunkt, Du würdest Elterngeld erhöhen. Jetzt aktuell rutscht dir das gegen Mindestsatz von 300 € - auch dann wenn Du ALG1 bekommen würdest. Jeden Monat den du arbeitest, egal als was, würde das aber erhöhen.
Mitglied inaktiv - 10.11.2015, 21:50