Guten Tag.
Seit 2014 bekomme ich für meine zwei Töchter Kinderzuschlag. Bis Februar 2015 bekam ich Elterngeld. In Juni habe ich Kinderbetreuungsgeld beantragt( meine kleine wurde in März 1). Antrag wurde Mitte Juli bewilligt und mir wurde Ende Juli rückwirkend Geld für 3 Monate überwiesen (Mai, Juni, Juli). Jetzt wurde die Summe auf Kinderzuschlag angerechnet für Monat Juli. Deswegen fordert die Familienkasse das Geld zurück. Habe schon eine Widerspruch eingelegt, aber wurde abgelehnt. ( beziehen sich auf dieses Geld was ich für 3 Monate bekommen habe. "Das Einkommen hat sich für Monat Juli erhöht" schreibt die Familienkasse. Aber das Geld wurde doch rückwirkend gezahlt. Habe ja auch von Mai bis Juli kein Betreungsgeld bekommen. Vielleicht können sie mir weiter helfen. Muss ich das Geld zurückzahlen? Kann das Geld nicht zurückzahlen. Danke.
von
Lillismutti
am 30.09.2015, 13:19
Antwort auf:
Rückzahlung von Kinderzuschlag.
Hallo,
Betreuungsgeld zählt als Einkommen und es kam deshalb zu einer Überzahlung - ja, darf zurückgefordert werden.
Sind ja zwei unterschiedliche Kassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2015
Antwort auf:
Rückzahlung von Kinderzuschlag.
Zuflussprinzip. Musst Du, es kam ja im Juli.
Und ebenso angeben bei der Familienkasse.
Einkommen ist Einkommen.
Zurückzahlen kann man in Raten. Ruf da an und mach was aus.
von
Sternenschnuppe
am 30.09.2015, 13:24
Antwort auf:
Rückzahlung von Kinderzuschlag.
boah,
das ist ja gemein.
Erst monatelang nichts bekommen, weil der Antrag noch bearbeitet wird, dann Anspruch haben, und gleich wieder zurückzahlen müssen, weil nachgezahlt worden ist. Irgendwie unlogisch.
Ich glaube nicht, dass das richtig ist. Sonst könnten, die das ja immer so machen. Erst monatelang den Antrag bearbeiten, und dann nichts zahlen müssen.
Bei uns wurde bei Nachzahlungen übrigens nichts zurückgefordert. Obwohl auch mehrere hundert Euro nachgezahlt wurden.
Bin auf die Antwort von Frau Bader gespannt.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 30.09.2015, 22:09