Hallo Frau Bader, meine beim Arbeitgeber beantragte Elternzeit endet zum 15.11.2017. Nun möchte ich aber den AG wechseln und kündigen. Um diese 3-Monats-Frist zu umgehen, würde ich nun zum 31.10.2017 kündigen und aber trotzdem erst ab 16.11.2017 die neue Stelle antreten. Die Frage nun: Muss ich eventuell die 1/2 des Elterngeldes für Lebensmonat 12 des Kindes zurückzahlen, da ja mein Anstellungsverhältnis vorzeitig endet? Danke für Ihren Rat. Viele Grüße Familie Spranger
von spranger2016 am 24.08.2017, 13:47