Wir waren von 2002 bis Juli 2007 im Ausland, nach unserer Rückkehr habe ich wieder in Deutschland meine Arbeit aufgenommen. Meine 2. Kinder sind bei meiner gesetzl. KV mitversichert, mein Mann ist privat versichert. Er lag zu dem Zeitpunkt unter dem Satz. Nach 3 Jahren mussten wir wieder alles bei der Krankenkasse nachreichen, die letzten 3. Gehaltsabrechnungen von meinem Mann, er lag über den Satz (4162€), jetzt möchte die Krankeasse die Beiträge für die Kinder zurückfordern. Von den letzten 3. Jahren. Meine Frage: Müssen wir für die letzten 3 Jahre alles zurückzahlen? Oder ist das verjährt? Müssen wir erst die Rückzahlung machen, seit dem wir das Formular bekommen haben? (ca. vor 3. Monaten) Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. MFG A.
Mitglied inaktiv - 17.03.2011, 09:42