Hallo Frau Bader, in der von mir ursprünglich gestellten Frage ging es um die Rechtmäßigkeit der nunmehr vom Amt an mich gestellten Forderung hinsichtlich Elterngeld. Der ursprüngliche Antrag wurde im August 2013 gestellt und im September entschieden. Darin waren nur volle Bezugmonate geplant. Dies habe ich mit Antrag vom Januar 2014 korrigiert und im März/April 2014 aufgestockt. Danach habe ich kein Elterngeld mehr bezogen, die 14 Monate insgesamt mit meinem Mann zusammen aufgebraucht. Der vorläufige Entscheid zur Korrektur der Zeiträume ist im Februar 2014 zugestellt. Meine Frage war nun, inwiefern die Elterngeldstelle im Juli 2017 Rückforderungen geltend machen kann. Danke und viele Grüße!
von schneckse am 17.07.2017, 22:29