ich hab jetzt ein vaterschaftstest mit mein ex freund gemacht und dabei hat es sich heraus gestellt das mein jetzt acht jähriger sohn sein kind ist.
muss er jetzt die vaterschaft anerkennen oder kann er sie verweigern?
von
nadyn80
am 20.04.2016, 18:59
Antwort auf:
rückwirkende vaterschaftsanerkennung
Hallo,
kann er nicht verweigern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2016
Antwort auf:
rückwirkende vaterschaftsanerkennung
Wer war denn vorher als Vater eingetragen ?
Hast Du UHV bekommen ?
Natürlich muss er anerkennen.
von
Sternenschnuppe
am 20.04.2016, 20:14