Sehr geehrte Frau Bader,
die Kita meines Sohnes hat rückwirkend zum 01.08.2018 die Satzung und somit auch die Beiträge geändert. Nun wird nicht nur der ausgezahlte Netto-Lohn berücksichtigt bzw. berechnet, sondern auch der geldwerte Vorteil (Dienstwagen) meines Mannes.
Ist das so rechtens? Also darf eine Satzung einfach ohne weiteres geändert werden und ist die Berechnung des geldwerten Vorteils korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
Missy31
am 11.03.2019, 13:57
Antwort auf:
Rückwirkende Satzungsänderung der Kita korrekt?
Hallo,
jetzt zu August rückwirkend geändert? Oder haben sie nur die Auslegung der Satzung geändert in dem sie gesagt haben, dass zu den Lohn auch der geldwerte Vorteil dazu zählt? Eine rückwirkende Satzungsänderung einer öffentlichen Gemeinde etc. halte ich zu Ihrem Nachteil für unzulässig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019
Antwort auf:
Rückwirkende Satzungsänderung der Kita korrekt?
Nein, darf die Kita nicht. Rückwirkende Satzungsänderungen sind nur zulässig, wenn sie entweder keine Belastung für die Bürger darstellen oder eine bislang rechtlich unklare Situation aufklären, sozusagen zwingend notwendig sind, um ungeordnete Situationen zu bereinigen.
Handelt es sich nicht um eine staatliche Institution, Gemeinde etc, sondern zB um einen eingetragenen Verein, wird die Satzungsänderung zB eh erst wirksam ab dem Moment, wo sie offiziell im Vereinsregister eingetragen/geändert wurde.
Aber davon ab: Netto-Lohn? Bei uns wird generell das Einkommen, also Brutto als Grundlage angenommen. Netto wäre toll - dann würden wir auch Rubbeldiekatz deutlich weniger zahlen müssen.
von
cube
am 11.03.2019, 14:29