Hallo Frau Bader, wird bei einer Heirat und einer rückwirkenden Änderung der Lohnsteuerklasse auf 3 diese geänderte Lohnsteuerklasse bei der Elterngeldberechnung komplett berücksichtigt? Werden hier also 12 Monate mit Lohnsteuerklasse 3 berücksichtigt oder wird das aufgeteilt? Schöne Grüße und vielen lieben Dank
von Spyra am 06.09.2017, 07:44