Rückwirkende Lohnsteuerklassenänderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückwirkende Lohnsteuerklassenänderung

Hallo Frau Bader, wird bei einer Heirat und einer rückwirkenden Änderung der Lohnsteuerklasse auf 3 diese geänderte Lohnsteuerklasse bei der Elterngeldberechnung komplett berücksichtigt? Werden hier also 12 Monate mit Lohnsteuerklasse 3 berücksichtigt oder wird das aufgeteilt? Schöne Grüße und vielen lieben Dank

von Spyra am 06.09.2017, 07:44



Antwort auf: Rückwirkende Lohnsteuerklassenänderung

Hallo, Nein. Es wird die Lohnsteuerklasse genommen, die man in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt primär, also mindestens sieben Monate, hatte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017