Frage: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Gilt BGB § 1613, Abs. 2a , wenn die Vaterschaft erst nach mehreren Jahren (nach Vaterschaftsfeststellungsklage durch Beistandschaft) anerkannt wird, weil der Kindsvater vorher durch Bedrohung der Mutter die Anerkennung bewusst verhindert hat?

von Tinci29 am 28.04.2015, 23:04



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Hallo, hier ein nettes Urteil dazu: http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-rueckwirkende-geltendmachung-eines-unterhaltsanspruchs-gemaess-1615l-bgb-f32580 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2015



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Nein. Es sei denn die Mutter kann nachweisen dass sie jahrelang im Keller eingesperrt war und weder Polizei noch sonstwen benachrichtigen konnte. Wurde gar kein Vater angegeben oder Vater unbekannt und UHV bezogen?

von Sternenschnuppe am 29.04.2015, 07:48



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Hast du in der Vergangenheit nachweislich Unterhalt vom Kindsvater gefordert? Ist die Bedrohung polizeilich dokumentiert?

von Pamo am 29.04.2015, 13:47



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Es wurde kein Vater angegeben und keinerlei Sozialleistungen beantragt. Es geht hier um den rechtlichen Hinderungsgrund der nicht festgestellten Vaterschaft. Wo kein rechtlicher Vater ist, besteht ja auch kein rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen ihn. Der Vater wusste aber von Beginn an von seiner Vaterschaft, wollte sich jedoch den Unterhalt sparen. Es geht nicht um BGB 1613 Abs. 1 ! Sondern Abs. 2a.

von Tinci29 am 29.04.2015, 13:49



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Polizeilich nicht, es gibt aber Zeugen. Und aktuelle Emails, in denen er mir dazu rät, es lieber sein zu lassen, ihn als Vater anzugeben - "wirst ja sehen was dann passiert", "es wird nicht zum Wohle des Kindes sein". Lt. Gesetzestext ist eine Inverzugsetzung oder Anmahnung nicht nötig und auch gar nicht wirksam, da VOR der rechtswirksamen Anerkennung bzw Feststellung der Vaterschaft rechtlich gesehen auch niemand unterhaltspflichtig ist. Erst ab Anerkennung kann ich ja unterhalt fordern, lt. BGB 1613, 2a rückwirkend ab Geburt. Die Vaterschaftsfeststellungsklage läuft gerade noch.

von Tinci29 am 29.04.2015, 13:59



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Hast du einen Beweis, dass er von seiner Vaterschaft wusste und dass du Kindesunterhalt von ihm gefordert hast und dass er sich seinen Pflichten entziehen wollte? Dann könnte das m.E. evtl. auf dem Wege funktionieren.

von Pamo am 29.04.2015, 14:14



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Er wusste von Beginn an von der Schwangerschaft, wollte mich ja zur Abtreibung nötigen, bis zum 7.Monat sogar, da das im Ausland möglich sei. In den aktuellen Emails steht das ja drin, "du weißt doch dass ich das Kind nie wollte, es war deine Entscheidung, dann kümmer dich selbst drum und zieh nicht einen anderen mit rein, der es nie wollte". Außerdem gibts Zeugen, die damals Emails, SMS, Telefongespräche etc mitbekommen haben.

von Tinci29 am 29.04.2015, 14:26



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Interessant. Meinst du, die Beistandschaft ist fit genug dafür? Sonst dringend einen Anwalt beauftragen! Ich wünsche dir Erfolg.

von Pamo am 29.04.2015, 16:17



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Die Beistandschaft regelt jetzt erstmal die Anerkennung und aktuellen Unterhalt. Die Sachbearbeiterin war sich wg der Forderungen für die Vergangenheit gar nicht sicher, ob das überhaupt übers Ja geht. Dafür wollte ich aber ohnehin einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Die Meinungen gehen doch recht stark auseinander, ich habe allerdings im Internet recherchiert, dass die Chancen gar nicht so schlecht stehen, da bei nicht anerkannter Vaterschaft die Verwirkung gar nicht greift. Es sei denn ich hätte mich grob falsch verhalten und ihm gesagt, er sei nicht der Vater oder einfach nichts gesagt. Ich wollte ja ursprünglich alles korrekt regeln mit Anerkennung, Unterhalt, Umgang etc habe es dann sein lassen aufgrund der Tatsache, dass ich wirklich Angst um mein Kind hatte. Ich habe Ende 2009 geheiratet, faktisch ist mein Mann all die Jahre mit für seinen Stiefsohn aufgekommen. Evtl hätte er auch Ansprüche, das weiß ich nicht genau. Jedenfalls gibt es Urteile für solche Fälle, in denen durchaus der Unterhalt gezahlt werden musste. Wollte mich auch nur erstmal umhören, was andere dazu wissen, der Weg zum Anwalt ist aber sowieso bald fällig.

von Tinci29 am 29.04.2015, 17:37



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Danke :) @ Pamo

von Tinci29 am 29.04.2015, 17:47



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Hallo Frau Bader, Wissen Sie dazu vielleicht noch ein paar Sätze mit juristischem Fachwissen? Viele Grüße

von Tinci29 am 29.04.2015, 17:51



Antwort auf: Rückwirkend Unterhalt ab Geburt

Vielen Dank, Frau Bader! :-)

von Tinci29 am 30.04.2015, 16:21



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