Hallo,
ich bin noch verheiratet, habe mit einem anderen Mann 2 gemeinsame Kinder.
Rechtlich waren die beiden Kinder von meinem noch Mann.
Er hat auch Unterhalt bezahlt, obwohl er wusste dass es nicht seine leiblichen Kinder sind.
Ich habe beim Amtsgericht für beide Kinder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einleiten lassen.
Bei der Verhandlung wurde meinem noch Mann die Vaterschaft aberkannt und dem leiblichen Vater zugesprochen.
Meine Frage ist, kann ich rückwirkend Unterhalt von dem leiblichen und jetzt auch rechtlichen Vater verlangen?
Und meinem noch Mann, den zwar freiwilligen, aber zu unrecht gezahlten Unterhalt zurück geben?
von
ak-1308
am 05.12.2016, 08:49
Antwort auf:
Rückwirkend Kindesunterhalt
Hallo,
der Ehemann hat eventuell einen Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem echten Vater - dem könnte aber entgegenstehen, dass er gezahlt hat, obwohl er wusste, dass er es nicht muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Rückwirkend Kindesunterhalt
ginge das nicht ohne gericht? dein freund scheint ja zu wissen, dass für seine kinder unterhalt von deinem noch-mann gezahlt wurden. er hat ja für seine kinder aufzukommen. daher könnte ihr das doch untereinander klären. es weiß ja jeder, welche kinder von wem sind. oder sträubt sich der vater der kinder? dann versteh ich ihn nicht...ginge viel leichter ohne gericht...
von
mellomania
am 05.12.2016, 15:52
Antwort auf:
Rückwirkend Kindesunterhalt
Frage mich aber warum Du dieses Geld überhaupt angenommen hast ?
von
Sternenschnuppe
am 05.12.2016, 16:12
Antwort auf:
Rückwirkend Kindesunterhalt
Mein noch Mann hat es freiwillig gezahlt.
Ich habe es ihm zurück überwiesen.
Und habe UV beantragt.
Mein noch Mann hatte Post bekommen, dass ich UV beantragt habe.
Er hat Stellung dazu genommen und gesagt, dass er freiwillig zahlt.
Somit hat es sich mit UV erledigt.
Kann ich rückwirkend ab der Geburt Unterhalt von dem leiblichen und jetzt auch rechtlichen Vater bekommen?
von
ak-1308
am 06.12.2016, 07:52