Ich bin seit August 2013 in Elternzeit.
Leider habe ich erst nach der Geburt unseres zweiten Sohnes (April 2015) erfahren, dass man für den Zeitraum des Mutterschutzes eine Aufhebung/ein Aussetzen der Elternzeit beantragen kann, um normale Bezüge zu erhalten (was sich ja erheblich auf die Berechnung des Elterngelds auswirkt).
Meine Frage: kann ich den Antrag auf Aufhebung der Elternzeit für den Zeitraum des Mutterschutzes auch noch rückwirkend (in diesem Falle wäre der Beginn des Mutterschutzes im März 2015 gewesen) stellen?
Vielen Dank!
von
Sabeja
am 01.07.2015, 10:05
Antwort auf:
Rückwirkend Aufhebung der Elternzeit für Zeit des Mutterschutzes?
Hllo,
leider nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2015
Antwort auf:
Rückwirkend Aufhebung der Elternzeit für Zeit des Mutterschutzes?
nein, leider nicht.
Mitglied inaktiv - 01.07.2015, 10:23
Antwort auf:
Rückwirkend Aufhebung der Elternzeit für Zeit des Mutterschutzes?
Nein, das geht nicht.
Wieso denkst Du dass es sich aufs Elterngeld ausgewirkt hätte ?
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2015, 11:05
Antwort auf:
Rückwirkend Aufhebung der Elternzeit für Zeit des Mutterschutzes?
Schon selbst erkannt, ziehe die Frage zurück :-)
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2015, 11:06
Antwort auf:
Rückwirkend Aufhebung der Elternzeit für Zeit des Mutterschutzes?
Liebe Sabeja,
mir ging es genauso wie Dir. Leider hat mich darüber niemand aufgeklärt und bei Geburt des zweiten Kindes hatte ich mit anderen Themen zu kämpfen als mit Fristen etc.
Ich versuche vom Arbeitgeber nun wenigstens die Mutterschutzzeit an meineElternzeit rückwirkend anhängen zu können.
Kohle ist leider weg.....
Grüße S.
von
soklein
am 06.08.2015, 15:03