Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Oktober unser erstes Kind. Ich möchte gerne Elternzeit für mind. ein Jahr beantragen, bin aber unsicher, welche Variante am "flexibelsten" ist. Besteht mein Anspruch auf eine Vollzeitstelle, die ich momentan habe, auch weiter, wenn ich nach einem Jahr Elternzeit ein weiteres Jahr beantrage und dann in diesem 2. Jahr evtl. in Teilzeit arbeiten möchte? Wenn man in der Verlängerung dann TZ arbeitet und noch in der Elternzeit wieder davon zurücktreten möchte, ist das auch möglich? Und behält man dann ebenfalls den Anspruch auf seine VZ-Stelle? Im Voraus schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
von kalliste75 am 23.09.2015, 19:17