liebe frau bader, laut meines arbeitsvertrages darf eine versetzung nur in gegenseitigem einvernehmen erfolgen. kann mein arbeitgeber mir unter diesen voraussetzungen bei rückkehr aus der elternzeit eine tätigkeit an einem anderen standort anbieten oder kann ich darauf bestehen, am alten standort zu bleiben? (für mich ist nur der alte standort vor meiner elternzeit erreichbar und ich befürchte, dass der arbeitgeber dies ausnutzen könnte, um mich loszuwerden) danke
von sewbee am 19.07.2013, 21:54