Rueckkehr aus der USA mit kleinen Kindern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rueckkehr aus der USA mit kleinen Kindern

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich sind seit 8 Jahren in der USA und sind jetzt dabei unsere Rueckkehr nach Deutschland zu organisieren. Im naechsten Monat werde ich mit unseren beiden Kindern, 4 Jahre und 1 Jahr, beide sind in der USA geboren, nach Deutschland fliegen und dort in meinem Elternhaus einziehen. Mein Mann ist noch auf Arbeitssuche und wird seinen Beruf in der USA weiter ausueben bis er einen Vertrag in Deutschland in Haenden haelt. Hoffentlich kann er bald nachkommen! Bisher haben wir leider kein Kindergeld erhalten, da wir in der USA leb(t)en. Ich moechte gerne meine Kinder und mich in Deutschland sozialversichern und auch Kindergeld beantragen. Am wichtigsten ist wohl fuer's erste krankenversichert zu sein. Welche Moeglichkeiten sehen Sie da fuer mich? An was ist die Beantragung von Kindergeld gekoppelt? Soweit ich es verstehe, ist es wohl am einfachsten, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit annehme (also eine Beschaeftigung, die ueber 400 Euro zahlt). Allerdings moechte ich nicht vollzeit arbeiten, um mich auch noch um meine Kinder kuemmern zu koennen. Was geschieht, wenn ich nach kurzer Zeit kuendigen wuerde? Waeren wir weiterhin sozialversichert? Wuerde ich sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Es sind so viele Fragen, hoffentlich koennen Sie mir etwas weiterhelfen! Vielen Dank! grifu :)

Mitglied inaktiv - 26.03.2011, 05:14



Antwort auf: Rueckkehr aus der USA mit kleinen Kindern

Hallo, 1. Wenn Sie in D leben, dort also den Lebensmittelpunkt haben, bekommen Sie KG (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinder.html#d1.5) 2. Sozialversichert sind Sie, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, also über 400 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.03.2011



Antwort auf: Rueckkehr aus der USA mit kleinen Kindern

Vielen Dank fuer Ihre Antwort, liebe Frau Bader! Wie verhaelt es sich denn, wenn ich eine 1jaehrige Tochter habe, sozialversicherungspflichtig beschaeftigt bin, aber kuendige. Welche Rechte stehen mir zu? Mit lieben Gruessen und Dankeschoen fuer Ihre Hilfe! grifu :)

Mitglied inaktiv - 29.03.2011, 19:55



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