Hallo, Ich bin Erzieherin und in einer vollstationären Wohngruppe eines Kinderheims der Kinder-und Jugendhilfe des Caritas angestellt. Ich habe 2 Kinder, bin von der 1. Elternzeit in die 2. Ss und dann wieder Elternzeit (mit Beschäftigungsverbot). Am 27.9. enden meine 2 beantragten Elternzeitjahre. Mein Arbeitgeber schlug mir vor, ein weiteres Jahr Elternzeit zu nehmen, da er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Ich dürfe aber von seiner Seite aus in der Zeit woanders arbeiten. Meine 1. Frage an sie ist nun, ob der "Zweitjob" steuerlich nachteilig für mich wäre. Meine 2.Frage: habe ich als Mutter und Arbeitnehmerin einer auf 20 Std reduzierten Stelle Rechte, darf ich z.b. In einer Woche 10 Std eingesetzt werden und in der nächsten Woche 30 Std? (Schichtdienst). Und: Wieviele Nachtbereitschaften darf ich hintereinander machen? Und: Darf ich geteilten Dienst (morgens+abends) ablehnen? Danke im Voraus! Liebe Grüße
von lapaloma78 am 11.06.2014, 16:19