Frage: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, Ich bin Erzieherin und in einer vollstationären Wohngruppe eines Kinderheims der Kinder-und Jugendhilfe des Caritas angestellt. Ich habe 2 Kinder, bin von der 1. Elternzeit in die 2. Ss und dann wieder Elternzeit (mit Beschäftigungsverbot). Am 27.9. enden meine 2 beantragten Elternzeitjahre. Mein Arbeitgeber schlug mir vor, ein weiteres Jahr Elternzeit zu nehmen, da er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Ich dürfe aber von seiner Seite aus in der Zeit woanders arbeiten. Meine 1. Frage an sie ist nun, ob der "Zweitjob" steuerlich nachteilig für mich wäre. Meine 2.Frage: habe ich als Mutter und Arbeitnehmerin einer auf 20 Std reduzierten Stelle Rechte, darf ich z.b. In einer Woche 10 Std eingesetzt werden und in der nächsten Woche 30 Std? (Schichtdienst). Und: Wieviele Nachtbereitschaften darf ich hintereinander machen? Und: Darf ich geteilten Dienst (morgens+abends) ablehnen? Danke im Voraus! Liebe Grüße

von lapaloma78 am 11.06.2014, 16:19



Antwort auf: Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, 1. Da der Erstjob ruht, würde ich versuchen, die Steuerklasse "mitzunehmen". Im Ergbenis ist die Steuerklasse ja auch sekundär, da ja in der ESt-Erklärung aufgerechnet wird. 2. Sie haben keine Sonderrechte Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, ich würde gerne im Juli 2020 von meiner Elternzeit nach 5 Jahren in meinen Beruf zurückkehren. Welche Rechte und Pflichten sollte ich hierzu beachten. Genauer gefragt hab ich nur Anspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit oder muss mich mein Arbeitgeber auch in Teilzeit zurücknehmen? Ich habe nur einen Halbtagskindergartenplatz für meine Kind...


Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In zwei Wochen endet meine Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich stellvertretende Teamleiterin. Kurz vor meinem Wiedereinstieg teilte man mir mit, dass es meine Stelle nicht mehr gibt und ich als Sachbearbeiter in derselben Abteilung arbeiten soll. Eine vergleichbare Position hat man mir nicht angeboten. Nun möchte m...


Rückstufung nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, Folgende Konstellation liegt bei mir vor: 1. Kind Dez 2014, zwei Jahre Elternzeit, in der Elternzeit gearbeitet ab Sept 2016 - gleiche Stufe, 24 h an 3 Tagen.;war befristet bis Dez 2017/3. Geburtstag 2. Geburt Zwillinge Juli 2017, drei Jahre Elternzeit Meine Elternzeit ist nun vorbei, ich steige zunächst mit separatem Vertra...


Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

Liebe Frau Bader, mein Sohn ist am 12.2.20 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 11.2.22 beantragt. Der Elterngeld Bezug endet im Oktober 21 (letzte Zahlung), daher nun die Frage, ob ich ohne Probleme am 11.11.21 (vorzeitig) in meinen Job auf Teilzeit in elternzeit zurück kehren kann oder ob ich die Elterngeldstelle über...


Urlaubsanspruch nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich werde im nächsten Jahr in Teilzeit wieder auf meine alte Position zurückkehren. Vor Mutterschutz und Elternzeit habe ich Vollzeit (40h) gearbeitet; da ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sowie Mutterschutz noch einige Tage Urlaub übrig habe, die ich zu Beginn meiner Teilzeittätigkeit nehmen werde, anbei meine Frage...


Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, in 08/22 kehre ich nach meiner Elternzeit in meinen Job zurück. Ich war zuvor für ein Veranstaltungsmagazin tätig und habe ein Festgehalt zzgl. Provision erhalten. Da durch Corona z.Zt. nicht viele Veranstaltungen stattfinden, soll ich noch zu 50% eine weitere Stelle machen. So werde ich aber überhaupt nicht mehr in der Lage ...


Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei...


Rückkehr aus Elternzeit - Neue Aufgaben

Hallo Frau Bader, am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber an, indem er seine vorige Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber akzeptiert dies stillschweigend und kommt erst 4 Wochen später mit anderen gleichwertigen Aufgaben auf den Arbeitnehmer zu, damit er diese zukünftig n...


Rückkehr aus Elternzeit: Arbeitsplatzanspruch

ich befinde mich seit 2 1/2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungstätigkeit. (dieser war vorher zwei Jahre befristet) Nun möchte ich nach knapp einem Jahr Elternzeit meine Stelle wieder antreten. Nun wird mir gesagt, dass ich keine gute Leitungsfähigkeiten hätte und es wäre ein gesamter Teamentschluss, dass ich als Leitung n...


Rückkehr aus Elternzeit

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D...