Hallo Frau Bader, danke für Ihre Rückmeldung. Welches Gewerbeaufsichtsamt ist hier zuständig? Das von meinem Wohnort, des ehemaligen Firmenstandorts oder des neuen Firmenstandorts? Kann man bei einem Job der ausschließlich von zu Hause ausgeübt wird denn überhaupt den Standortwechsel als berechtigten Kündigungsgrund annehmen? Der eigentliche Grund ist nämlich nicht der Standortwechsel sondern vielmehr eine interne Umstrukturierung hinsichtlich des Tätigkeitsfeldes. Hat die Kündigung für mich auch Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeld / Elterngeld? Bis zur Geburt läuft mein Vertrag noch und somit hatte ich in den 12 Monatenvorher auch entsprechendes Einkommen aus dem 400 Euro Job zusätzlich zum Hauptjob. Vielen herzlichen Dank!
von LeLa258 am 02.01.2014, 17:29