Frage: Rückfrage an Pamo

Hallo Pamo, vielen Dank für Deine Antwort. Hast Du zufällig eine Quelle zu Deiner Einschätzung? Ich suche und suche und finde nichts dazu. Überstunden dürfen ja wohl nur in Notlagen angeordnet werden, es sei denn, sie sind im Vertrag bei höher verdienenden Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung explizit vereinbart worden. Bei mir ist das nicht der Fall, ich arbeite auf Wunsch der Firma nur 15 Wochenstunden und bekomme erhebliche Betreuungsprobleme, wenn ich ein halbes Jahr Mehrarbeit leisten und keinen Urlaub einreichen soll. Das geht in meinem Umfeld allen Familien so, dass sie in Schließungszeiten von OGS und Kita Urlaub einreichen müssen. Mich würde interessieren, ob es Gesetze zum Schutz berufstätiger Mütter in Teilzeit gibt. Habe jetzt gefunden, dass der Betriebsrat zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf berät. Vielen Dank und lieber Gruß

von Elisa-Lotta am 03.03.2014, 09:10



Antwort auf: Rückfrage an Pamo

Nein, ich kann dir keine Quelle nennen als den gesetzlichen Urlaubsanspruch und den gesunden Menschenverstand. Für eine Urlaubssperre und dauerhafte Überstunden muss es einen wichtigen Grund geben, es gibt ja einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Bei einer Schwangerschafts- bzw. Elternzeitvertretung ist keine Notlage, denn offenbar ist die zu überbrückende Zeit klar überschaubar.

von Pamo am 03.03.2014, 10:30