Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Hallo Hat meine 14 jährige Tochter in gesetzlicher Sicht einen Anspruch bzw ein rech auf einen Fernseher im eigenen Kinderzimmer.Leider finde ich diesbezüglich nichts im Jugendschutzgesetz oder ähnlichem?? Wir haben ein Tv gerät im Wohnzimmer mit einem großen sofa wo der platz für alle 6 von uns ist. Aber unsere 14 jährige meint gar keine zeit mit uns mehr verbringen zu wollen und nur in ihrem zimmer Tv schauen zu können da wir ja nur Sachen schauen die Kake sind.! Gibt es ja Regelungen ob wir wirklich ihr einen eigenen Tv geben müßen? liebe hilfe rufende mama Meyerlina

von meyerlina am 09.01.2017, 13:46



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Hallo, nein - dann hätten die meisten Pubertiere viereckige Augen. Das entscheiden Sie als Eltern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2017



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Ihr habt als Eltern einen Erziehungsauftrag. Ihr entscheidet was dem Kind förderlich ist und was nicht.

Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 13:49



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Jein, ihr müsst ihr keinen kaufen, aber das kann sie selbst und ihr dürftet ihr den nicht wegnehmen. Wenn sie sich also einen leisten kann .... Wann das Ding allerdings Strom habt entscheidet ihr ;-)

von Sternenschnuppe am 09.01.2017, 13:54



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

nein, ihr müßt ihr keinen Fernseher kaufen und sie darf selber auch keinen erwerben, wenn ihr das nicht möchtet "In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam (ex tunc), wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind (sogenannter beschränkter Generalkonsens). Die Überlassung des Taschengeldes bzw. jedweder Mittel (etwa die Überlassung von Arbeitslohn oder auch Sachen) zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss. Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren jedoch ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden." floe

von la-floe am 09.01.2017, 14:41



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Wichtiger als der Apparat an sich wäre noch die Frage, was und wie lange die Tochter im TV an Sendungen konsumiert. Diesbezüglich haben Eltern Verantwortung! Der Überblick über den TV Konsum und die Inhalte läßt sich am leichtesten noch im Wohnzimmer behalten. Also nicht einschüchtern lassen!

Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 14:45



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Ich bezweifle, daß ein Fernseher unter den Taschengeldparagraphen fällt. Zum einen setzt man die Grenze für Beträge, die unter diesen Paragraphen fallen, bei etwa 100,- bis 150,- Euro an - dafür gibt es keinen Fernseher. Und zum anderen dürfen Eltern die Verwendung des Taschengeldes einschränken und den Erwerb von bestimmten Dingen verbieten.

von Strudelteigteilchen am 09.01.2017, 14:58



Antwort auf: Hat meine 14 j tochter einen gesetzliches recht auf einen eigenen Fernseher

Wen wir sie lassen würden ,würde sie in den Ferien den ganzen tag nur Tv schauen oder DVD schaun. was wir aber nicht erlauben mal paar Sendungen (serien) da sie drei kleinere Geschwister hat ist das so nicht möglich wie sie möchte und will deshalb einen eigenen haben das der Rest der Familie sie Net stört!

von meyerlina am 09.01.2017, 16:05



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