Hallo,
ich befinde mich in Elternzeit. Von der Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 20 Tage Resturlaub (Vollzeit).
Meine Elternzeit endet am 30.10.2015.
Wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeite, ist es möglich, dass:
a) ich meine 20 Resturlaubstage im November 2015 nehme und einen Teilzeitvertrag ab Dezember 2015 unterschreibe?
b) ist die Kostellation von a) üblich oder ist sie eher verhandlungsabhängig?
P.S. Ich möchte gern keine finanziellen Verluste bei meinem Resturlaubsabbau durch den Teilzeitvertrag haben....
Vielen Dank vorab und viele Grüße
von
Würmchen2610
am 13.03.2014, 17:56
Antwort auf:
Resturlaub
Hallo,
1. Ja, wenn keine betrieblichen Argumente dagegenstehen
2. Unüblich
Laut Urteilen haben Sie bei alten Urlaub eh Anspruch auf VZ-Lohn, auch während einen TZ-Jobs
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2014
Antwort auf:
Resturlaub
Mein Rat :
Nehme sie bewusst !
Sie sind in Vollzeit entstanden und werden auch so entlohnt wenn Du nun Teilzeit beginnst.
Kind krank, verlängertes Wochenende, Brückentage etc.
Es ist super wenn man da was in der Hinterhand hat, gerade wenn das Kind neu im Kindergarten ist.
Oder einfach mal 2 Tage Urlaub , Kind dennoch im Kindergarten um Dinge zu erledigen, Großputz etc.
Du musst sie nicht jetzt nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 13.03.2014, 19:02