Frage: Resturlaub

Hallo, meine Elternzeit endet am 15.4. u das Elterngeld bekomme ich am 2.4.2013 das letzte Mal ausbezahlt. Ich habe mich mit meinem AG geeinigt, dass ich vom 02.4. bis zum 15.4. meinem Resturlaub nehme u dann am 15.4. wieder mit der Arbeit anfange. Jedoch erhalte ich für diesen Zeitraum kein Gekd, da ich meinen Lohn erst am 1.5. (ich bekomme generell immer einen Monat später meinen Lohn). Meine Frage: Ist das ok? Da ich ja in der Zeit bis zum 15.4. Keinen Lohn bekomme, also keine zusätzlichen Einnahmen habe ! U ich sonst im Mai nur einen halben Monatslohn bekommen würde!

von Sunmoonstars am 26.03.2013, 12:36



Antwort auf: Resturlaub

Hallo, Sie bekommen den Lohn für 04 ANfang 05 inkl. Urlaub? Dann ist es ok Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



Antwort auf: Resturlaub

Also Urlaubstage werden doch bezahlt... ich fange auch wieder mit meinem Resturlaub an.... und ich bekomme die Tage doch bezahlt.... Und wenn du am 2.4 Elterngeld bekommst...... hast du ja Dein Geld nach wie vor bis zum 1.5. Und am 1.5 Zahlt der AG die die 14 Tage Urlaub.... Dennoch wird dir Geld fehlen...Weiß ja nicht ob Du alleine bist wenn ja würde ich mal schnell beim Amt vorsprechen....

von Stella_1975 am 27.03.2013, 07:36



Antwort auf: Resturlaub

Nein, ich habe mich so geeinigt,dass ich den Resturlaub nehme um dann im Mai den kompletten Monatslohn zu bekommen u nicht nur die 14 Tage! Ich wollte das so,denn bei uns gibt es eh kein Urlaubsgeld! Aber da ich immer rückwirkend Lohn bekomme,bekomme ich das Geld nicht in der Elternzeit sondern erst wenn ich schon längst raus bin !so würde ich dann im Mai ein komplettes Monatsgehalt haben! (Da wir nach Stunden bezahlt werden,eh mehr Geld!;) U ich bin nicht alleine..

von Sunmoonstars am 27.03.2013, 07:57



Antwort auf: Resturlaub

Versteh ich das richtig, dass dein Kind am 15.4. Geburtstag hat? Es ist nämlich nicht relevant, wann das Elterngeld ausgezahlt wird, sondern für welchen Zeitraum! Wird es am 2.4. das letzte Mal ausgezahlt für den Zeitraum bis zum 15.4., dann würde das Elterngeld mit dem Urlaubsgeld verrechnet! Denn Urlaubsgeld ist auch Lohn! Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.03.2013, 15:29



Antwort auf: Resturlaub

Meine Elternzeit endet am 15.4., ich bekomme bis dahin quasi Elterngeld. Urlaubsgeld gibt es bei uns nicht! Ich will bis zum 15.4. Urlaub nehmen, gilt aber als frei, um am 1.5. ein Monatslohn zu bekommen, statt nur 14 Tage bezahlt zu bekommen. Also, da ich nach Stunden bezahlt werde, würde die Urlaubstage auf die 14 Tage raufgerechnet! Ich bekomme bis bzw in der Zeit is 15.4. Kein zusätzliches Geld zum Elterngeld!

von Sunmoonstars am 27.03.2013, 16:11



Antwort auf: Resturlaub

Hab mich falsch ausgedrückt! (aber du hast es schon richtig verstanden) Der Lohn, den du für die Zeit vom 1.4. bis 15.4 bekommst, wird aufs Elterngeld angerechnet. Pauschal sagt man, dass von jedem Euro Lohn nur 33 Cent übrig bleiben. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.03.2013, 16:23



Antwort auf: Resturlaub

Ich hab jetzt nochmal gegoogelt u beim Elterngeldrechner nachgerechnet..ich müsste ca. 200€ zurückzahlen vom Elterngeld. Aber das ist für mich finanziell besser, als wenn ich mit nur rund 400€ im Mai auskommen müsste!

von Sunmoonstars am 27.03.2013, 16:34



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