Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

Guten Tag, Frau Bader, Ich bin im September 2010 in Urlaub mit anschließendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit gegangen. Aus dem Jahr 2010 habe ich noch einen Resturlaubsanspruch von 9 Tagen und hatte in Vollzeit gearbeitet. Nun werde ich nach dem Jahr Elternzeit nur noch Teilzeit 3 Tage pro Woche arbeiten. Wie ist das mit dem Resturlaub von 2010? Sind das für mich volle Arbeitstage, sprich 9 Tage Resturlaub bei einer 3Tages- Woche = 3 Wochen Urlaub oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich für die 3 Tage Teilzeit für eine Woche 5 Resturlaubstage nehme? Meine zweite Frage ist folgende: mein Sohn ist am 24.10.10 geboren, Elterngeld bekomme ich bis zum 23.12.11. Muss ich ab dem 24.12.11 arbeiten gehen oder kann ich sagen ich bleibe vom 24.12.11 – 31.12.11 in unbezahlter Elternzeit und komme ab 01.01.2012 in Teilzeit in Elternzeit zurück? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und liebe Grüsse male2010

von male2010 am 22.09.2011, 20:11



Antwort auf: Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2011



Antwort auf: Resturlaub - wie ist das in Teilzeit geregelt?

Nochmal, dir steht der volle Urlaub zu. Du hast 9 Tage die du nur für deine TZ Arbeitstage verwenden musst. Leg deinem AG das EuGH Urteil vor, das ist verbindlich auch wenn es nicht die BRD betraf. Siehe: EuGH 22.4.2010, C-486/04, kann zB auf der Homepage runtergeladen werden

von Lina_100 am 22.09.2011, 21:18



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