Frage: Resturlaub vor Elternzeit

Hallo, ich habe aus meiner Zeit vor Elternzeit einen Resturlaub. Ich befinde mich noch in Elternzeit, aber arbeite in Teilzeit. Mein AG möchte, dass ich bis Ende März 2015 meinen Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit abbaue. Nach der Ansicht meines AG, die gesetzliche Möglichkeit, den Resturlaub NACH der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr abzubauen, trifft bei mit nicht zu. Begründung: ich arbeite wieder,auch wenn ich noch in Elternzeit bin. Ist der Wunsch meines AG, jetzt schon meinen Resturlaub zu nehmen, rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab und einen guten Rutsch in das Neujahr! Viele Grüße!

von Würmchen2610 am 29.12.2014, 22:46



Antwort auf: Resturlaub vor Elternzeit

Hallo, das trifft zwar nicht zu, trotzdem können Sie den Urlaub nehmen. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Urlaub nach Vollzeitlohn vergütet werden Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2015



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