Hallo, ich habe aus meiner Zeit vor Elternzeit einen Resturlaub. Ich befinde mich noch in Elternzeit, aber arbeite in Teilzeit. Mein AG möchte, dass ich bis Ende März 2015 meinen Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit abbaue. Nach der Ansicht meines AG, die gesetzliche Möglichkeit, den Resturlaub NACH der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr abzubauen, trifft bei mit nicht zu. Begründung: ich arbeite wieder,auch wenn ich noch in Elternzeit bin. Ist der Wunsch meines AG, jetzt schon meinen Resturlaub zu nehmen, rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab und einen guten Rutsch in das Neujahr! Viele Grüße!
von Würmchen2610 am 29.12.2014, 22:46