Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe den Resturlaub (16 Tage) aus der Zeit vor der Elternzeit. Ich fange am 01.01.2021 mit der Arbeit wieder an.
Nun fordert der Arbeitgeber, dass ich den gesamten Resturlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehme. Muss ich dem zustimmen? Wenn nicht, bis wann muss ich den Resturlaub nehmen?
Vielen Dank im Voraus
von
Lena_M
am 19.10.2020, 21:29
Antwort auf:
Resturlaub nach der Elternzeit
Hallo,
Im Rahmen des Weisungsrechtes, wenn keine AN Interessen entgegenstehen, darf der AG bestimmen, dass der Urlaub zu nehmen ist.Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2020
Antwort auf:
Resturlaub nach der Elternzeit
eigentlich verfällt der urlaub erst am 31.12.22. also ende des folgejahres nach der rückkehr aus der elternzeit. ABER der AG hat auch ein weisungsrecht was urlaub angeht. so mein kenntnisstand. fängst du mit vollzeit wieder an?
von
mellomania
am 19.10.2020, 21:31
Antwort auf:
Resturlaub nach der Elternzeit
Vielen Dank für die Antwort.
Ich fange mit einer 30 Stunden Woche.
LG
von
Lena_M
am 22.10.2020, 18:38