Hallo Frau Bader, nach dem Mutterschutz möchte ich zwei Jahre Elternzeit nehmen. Da ich nicht unbedingt auf meine alte Stelle zurückkehren möchte, werde ich mir in der Zeit eine neue Stelle suchen. Nun zu meiner Frage. Aufgrund von Krankheit in der Schwangerschaft und Mutterschutz habe ich noch Urlaubsansprüche. Wenn ich diesen Urlaubsanspruch direkt an den Mutterschutz anschließe: - muss der Arbeitgeber mir diesen gewähren? - hat dies Auswirkungen auf Elternzeit bzw. Elterngeld; wenn ja, welche? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße Mamalove
von Mamalove am 27.02.2011, 16:12