Resturlaub nach Mutterschutz nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach Mutterschutz nehmen?

Hallo Frau Bader, nach dem Mutterschutz möchte ich zwei Jahre Elternzeit nehmen. Da ich nicht unbedingt auf meine alte Stelle zurückkehren möchte, werde ich mir in der Zeit eine neue Stelle suchen. Nun zu meiner Frage. Aufgrund von Krankheit in der Schwangerschaft und Mutterschutz habe ich noch Urlaubsansprüche. Wenn ich diesen Urlaubsanspruch direkt an den Mutterschutz anschließe: - muss der Arbeitgeber mir diesen gewähren? - hat dies Auswirkungen auf Elternzeit bzw. Elterngeld; wenn ja, welche? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße Mamalove

von Mamalove am 27.02.2011, 16:12



Antwort auf: Resturlaub nach Mutterschutz nehmen?

Hallo, der AG muss sie gewähren, wenn keine betribelichen Gründe entgegenstehen. Die EZ verkürzt sich entsprechend, wenn der AG zustimmt, kann man die Zeit aber hinten drasn hängen (betrifft Sie nicht, wenn Sie eh nur zwei Jahre nehmen wollen) Das EG betrifft es auch, denn Sie müssen das EG ja in den ersten 12/ 14 Mo. nehmen. Wenn Sie Urlaub haben u keine EZ, bekommen Sie ja Lohn u kein EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2011



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