Resturlaub nach Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach Ende der Elternzeit

Guten Tag, im Juli 2016 endet meine dreijährige EZ. Mir steht noch ein Resturlaub aus der Schwangerschaft von 25 Tagen zu, welchen ich direkt im Anschluss an die EZ oder im Laufe des restlichen Jahres nehmen muss. Ich werde meine Tätigkeit in Teilzeit wieder aufnehmen und zu Beginn möglicherweise geringfügig beschäftigt wieder anfangen. Meine Frage: steht mir für den Resturlaub das Gehalt aus meinem Arbeitsvertrag vor der Geburt zu oder kommt das dann auf den jeweiligen neuen Vertrag an? Vielen Dank

von Juli-Mami am 01.03.2016, 07:42



Antwort auf: Resturlaub nach Ende der Elternzeit

Hallo, wenn es Urlaub aus der Vollzeittätigkeit ist wird er auch nach Vollzeit vergütet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2016



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