Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, am 19.07.2013 läuft meine Elternzeit aus, die ich auf 2 Jahre genommen habe. Somit müsste ich eigentlich am 20.07.2013 wieder mit dem Arbeiten bei meinem alten AG beginnen. Jedoch war ich während meiner Schwangerschaft im Krankenhaus und habe somit noch 16 Tage Resturlaub aus dieser Zeit. Muss ich diese Tage zwingend an das Ende meiner Elternzeit anhängen? Und wie genau läuft dies dann ab? Ich habe vorher an 5 Tagen/Woche für 39 Std. gearbeitet. Jetzt werde ich dann an 4 Tagen/Woche für 20 Std. arbeiten gehen. Ich frage mich jetzt eben, ob ich die 16 Tage Resturlaub dann auf 5 Tage oder 4 Tage/Woche verteilen muss? Und während des Resturlaubs muss ich doch dann auch mein Gehalt für die Vollzeit-Stelle bekommen oder? Ich habe schon bei uns im Personalbüro nachgefragt, aber keine wirklich befriedigende Antwort erhalten. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Hilfe! MfG, Daniela

Mitglied inaktiv - 02.11.2012, 13:40



Antwort auf: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo, die Urlaubstage werden anteilig angerechnet, im Dreisatz. Nach einem Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 2010 müssen die Tage aber so vergütet werden wie Vollzeittage. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2012



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