Hallo Frau Bader, ich plane, nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen. Diese endet ja quasi am Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes, oder? Im Prinzip müsste ich AM Geburtstag dann wieder arbeiten. Nun habe ich ja noch Resturlaub, der nicht verfällt und den ich nach der Elternzeit nehmen würde. Meine Frage hierzu betrifft die Bezahlung während dieses Resturlaubes: Ich bin derzeit in Vollzeit tätig, verdiene also volles Gehalt. Ich plane, nach der Elternzeit in Teilzeit zurück zur Arbeit zu kommen (ca. 75%), was sich ja auf die Höhe des Gehaltes auswirkt. Doch wie verhält es sich mit der Bezahlung während des Resturlaubes, den ich im Anschluss an die Elternzeit nehmen werde? Der Resturlaub stammt ja noch aus der aktuellen Vollzeit. Würde ich ihn VOR dem Mutterschutz nehmen, hätte ich Anspruch auf volles Gehalt. Bekomme ich daher während dieses Resturlaubes nach der Elternzeit mein volles Gehalt? Oder gilt dann schon das neue Gehalt der Teilzeit, die ich angekündigt habe? Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich geschrieben? Ich finde dieses Thema nämlich verwirrend ^^ Ich werde zum ersten Mal Mama und habe daher keine Ahnung von solchen Dingen. Vielen Dank schonmal. jani-san
von jani-san am 30.08.2013, 15:11