Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde im April 2010 als Frühchen knapp 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren. Vor der Mutterschutzzeit hatte ich eigentlich Urlaub, der dann ja aufgrund der Frühgeburt nicht mehr voll genommen werden konnte. Im Anschluß an die Elternzeit hatte ich noch von Mitte April bis Ende Juli Sonderurlaub und bin nun ab ersten August beim alten Arbeitbeber mit einer halben Stelle wieder angefangen. Meine Frage: Habe ich trotz des Sonderurlaubs (unbezahlt natürlich) noch Anspruch auf die Resturlaubstage von vor der Mutterschutz und Elternzeit. Da ich jetzt 4 Tage die Woche arbeite (vorher Vollzeit), wird der Urlaubsanspruch dann dementsprechend reduziert (umgerechnet)? Liebe Grüße und vielen Dank, Ev.
von Ev71 am 20.08.2013, 14:09