Hallo Frau Bader, ich befinde mich im BV und habe von dem gesamten Jahr 2016 noch über 30 Urlaubstage. Nun meine Frage: Ich beantrage 2 Jahre Erziehungsurlaub, gehe nach 12 Monaten wieder Teilzeit arbeiten ( ab 11/2017), kann ich die 30 Tage vom Jahr 2016 dann schon 2017 nehmen für den Dez. 2017 oder erst nach den kompletten 2 Jahren dann im Jahr 2018? Lg
von Leyla789 am 31.07.2016, 14:42