Frage: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Hallo, ich habe noch einen Anspruch auf 8,5 Urlaubstage. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet Ende Februar. Zur Zeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot, welches noch bis zur Geburt im Mai bestehen bleibt. Ist es zulässig sich dann den Urlaub auszahlen zu lassen? LG

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 11:44



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Hallo, wird ausgezahlt. Ihr Problem ist aber, dass Sie sich dann arbeitssuchend melden müssen - und keine Leistungen erhalten, wenn Sie den Job gar nicht ausüben können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Klaro, Urlaub muss ja dann ausgezahlt werden sofern noch Resturlaub besteht. Aber das BV kann nicht bis Mai laufen bzw das kann Ärger mit dem Arbeitsamt machen. Denn ab Ende deines Vertrages brauchst Du ja kein BV mehr. Ich hoffe Du hast dich zudem schon beim Arbeitsamt gemeldet. Sonst droht da auch Sperre. Gerade in Hinblick wegen Krankenversicherung wichtig.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 11:54



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Das kommt drauf an, ob du ein individuelles BV vom Arzt oder ein generelles vom AG erhalten hast. Beim individuellen kannst du es dir nach Ablauf des Arbeitsvertrags am Schluß auszahlen lassen. Beim generellen BV darf der AG zurecht erwarten, dass du den Urlaub am Schluß noch nimmst. Während des Urlaubs ruht dann das BV und der Umlagekasse entstehen geringere Kosten.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 11:54



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

@Danyshope: Okay..., also beim Arbeitsamt habe ich mich schon vor Wochen gemeldet und Bescheid gesagt, dass ich schwanger bin. Somit wurde das vermerkt und die meinten es wäre alles geklärt. Soll mich melden wenn ich nach 1 Jahr Elternzeit wieder vermittelbar bin. Habe ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bringen müssen. Also ist das BV ja allgemein gültig, über meinen Vertrag hinaus?! Verstehen tu ich aber auch nicht, welche Ansprüche ich dann nach meiner Beschäftigungsfrist habe. ALG 1 oder Krankengeld? Habe ja dann keinen Arbeitgeber mehr.. Dachte für Krankengeld bräuchte ich einen ? Und für ALG 1 muss ich vermittelbar sein, was ich aber nicht bin. Zudem habe ich vor Eintritt des Mutterschutzes/Elternzeit nicht volle 12 Monate in einem Verhältnis gestanden, was krieg ich da dann an Geld?!?!? (Wobei das jetzt nicht zur Frage passt, aber diese Frage geht mir gerade auch durch den Kopf.) Verwirrend.. @Uriah: also mein Arzt wusste nicht den Unterschied zwischen einem allgemeinen/Individuellen BV. Aber wie oben schon genannt, bin ich für keine Tätigkeit aktuell geeignet. Wird also dann ein allgemeines sein denke ich.. Ich werde mal beim Arbeitgeber sagen, von wegen Resturlaub und Ausbezahlung und dann hoffe ich, dass sie sich nicht quer stellen. LG

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 14:23



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Wenn Du mit dem AG sprichst, frag doch einfach nach ob man die Befristung nicht bis zum Mutterschutz verlängern kann. AG bekommt ja höchstwahrscheinlich das Geld eh von der KK wieder. Sowohl für das BV, wie auch für Mutterschaftsgeld. Und wenn der da mitzieht, würde ich persönlich sogar überlegen ob ich auf den Resturlaub bestehe. Die Frage wird echt sein, wenn Du die Anwartschaft für ALG1 nicht erfüllt hast, was Du dann bekommst. Im schlechtesten Fall kann das nämlich auch nichts sein, wenn nämlich auch Hartz4 rausfällt. dann könnte auch Krankenversicherung ein Thema sein. Du hättest das gleiche Problem ja auch wenn du nicht schwanger wärst. Im besten Fall zahlt Arbeitsamt in Höhe ALG1 oder KK in Höhe von Krankengeld. Aber ich gebe ehrlich zu, da kenne ich mich zu wenig bei aus. ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 14:36



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Hm, also eigentlich dachte ich, dass einem keine finanziellen Nachteile entstehen dürfe, wenn man schwanger wäre. Wäre ich es nicht, wäre ich entweder vermittelbar oder mein befristeter Vertrag wäre wieder verlängert worden. Habe mir gerade nochmal das Mutterschutzgesetz durchgelesen, mein Urlaub verfällt auf alle Fälle nicht. Steht aber leider nichts dazu, ob der genommen werden muss oder ausbezahlt werden kann. Bezieht sich immer auf Schwangere mit bestehendem Arbeitsverhältnis irgendwie.. Wusste ich nicht, dass mein AG im Endeffekt gar nichts an Verlusten macht durch mein BV, sogar noch Geld wieder bekommt und somit bei 0 rauskommt?! Das wäre zumindest eine Idee mit der Verlängerung, ob dies machen muss ich abwarten. Wie soll ich das denn argumentieren? Und du meinst ich könnte bei Verlängerung sogar noch Geld für Resturlaub einfordern? LG

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 15:07



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

"....eigentlich dachte ich, dass einem keine finanziellen Nachteile entstehen dürfe, wenn man schwanger wäre..." Das ist nur ein sehr allgemeiner Grundsatz. Da du anscheinend arbeitsunfähig bist, weil du schreibst, dass du für keine Tätigkeit geeignet bist, bist du schwanger deutlich bevorzugt gegenüber z.B. kranken Frauen, die auch nicht arbeiten können und deswegen Krankengeld erhalten. Eigentlich müßtest du dann sogar eine AU erhalten und kein BV. Wärst du nur schwanger und nicht krank, könnstest du ja auch arbeiten, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit. In dem Fall würdest du den Urlaub auch nicht ausbezahlt bekommen. "Wusste ich nicht, dass mein AG im Endeffekt gar nichts an Verlusten macht durch mein BV, sogar noch Geld wieder bekommt und somit bei 0 rauskommt?!" Das ist doch eine sehr naive Sicht der Dinge, denn es gibt noch mehr Kosten, die man mit einer schwangeren Mitarbeiterin hat, außer den Lohnkosten, die man übrigens monatelang vorzustrecken hat. "Das wäre zumindest eine Idee mit der Verlängerung, ob dies machen muss ich abwarten. Wie soll ich das denn argumentieren?" Das ist doch ein plumper Betrugsversuch. Warum sollte ein Arbeitgeber einer Schwangeren, die nicht mal arbeitsfähig ist, den Arbeitsvertrag um kurze Zeit verlängern? Er wird froh sein, wenn er endlich die Akte schließen kann. "Und du meinst ich könnte bei Verlängerung sogar noch Geld für Resturlaub einfordern?" Ziemlich dreist ... findest du nicht auch? Schau dass du arbeitsfähig wirst, spätestens nach der Elternzeit voll wieder einsetzbar.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 15:25



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

@uriah: du kennst doch nicht den Hintergrund für mein Beschäftigungsverbot. Den Satz "Schwangerschaft ist keine Krankheit" hängt mir den Ohren raus! du solltest vorsichtig sein, wie du was sagst. Les dir durch, warum eine Frau ein Beschäftigungsverbot bekommen kann. Zum anderen frage ich hier nach, da ich es nicht weiß. Ich hab sachlich gefragt, ich versuche niemanden zu betrügen. Ich bin dankbar für sachliche, handfeste Äußerungen. LG

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 15:47



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

"bin ich für keine Tätigkeit aktuell geeignet", hast du geschrieben. Du kannst bis Ende des Arbeitsverhältnisses eine Lohnfortzahlung erwarten und sogar noch Resturlaub auszahlen lassen. Aber alles andere finde ich weit überzogene Erwartungshaltung. Kein Arbeitgeber wird eine arbeitsunfähige schwangere Frau länger als unbedingt nötig halten wollen. Das kannst du nicht erwarten. Es war ja deine Familienplanung, da kann niemand was dafür, dass dein Vertrag kurz vor der Mutterschutzfrist abläuft. Und das geht sehr vielen Frauen so, das ist nicht zu ändern.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 15:57



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Ich glaube das ist ein Missverständnis. Ich erwarte gar nichts, ich habe nur erstaunt/nachfragend auf die Antwort eines Users geantwortet. Und davon abgesehen gibt es auch Frauen, die ungeplant schwanger werden. ;-) Ich dachte, vielleicht kennt ja jemand jemanden mit der selben Erfahrung oder hat selbst einen ähnlichen Fall gehabt bzw. ein Experte könnte es mir genau sagen. Ich habe jetzt meine Antwort aber schon auf einer allgemeinen Seite gefunden. ;-) Die eigentliche Frage war ja eh eigentlich was mit meinem Urlaub geschieht, aber das frage ich jetzt beim Arbeitgeber direkt nach.

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 16:18



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Jetzt mach mal echt halblang. Willst Du hier echt JEDEN aus dem Forum vergraulen? Nur damit du überall und jederzeit Recht bekommst? Der Vorschlag den AG um Verlängerung zu bitten kam von mir. Also greife MICH an - wobei das tust du ja schon an anderer Stelle - gell. Wenn es so ist das der AG den Vertrag eh nur deshalb nicht verlängert hat WEIL die TE schwanger geworden ist, hat er eh nicht rechtens gehandelt. Das weiß Du genau so gut wie ich und jeder andere der da etwas fitter drin ist. Komm also nicht mit Recht oder Unrecht. Bliebe wenn nur die Frage der Beweißbarkeit - und da das schwierig ist bis gar unmöglich rate ich auch erst gar nicht dazu dagegen vorzugehen. Aber REDEN und NACHFRAGEN, das kann man eben. Und wenn der AG die TE wirklich als Arbeitnehmerin schätzt, dann wird er sicherlich wenigstens darüber nachdenken. Ja es soll sogar Arbeitgeber geben welche schwangere Frauen beschäftigen oder gar neu einstellen. Was also verliert sie wenn sie wenigstens mal nett anfragt und ihm das ganze schildert? Im schlimmsten Fall kommt ein nein, im besten Fall sagt er ja. Und da es ja scheinbar ohne Schwangerschaft auch zur Vertragsverlängerung gekommen wäre, könnte er es sogar gegenüber der KK begründen. Das hat nicht mit Erwartungshaltung zu tun sondern ist einfach mal auch eine Sache des Zwischenmenschlichen. Und, ich weiß echt nicht was gerade bei dir so abgeht, daran scheint es - wenn man sich nur die letzen Tage hier mal etwas quer list - aktuell bei dir echt schlecht zu stehen. Auch wenn es dich wahrscheinlich nicht interessiert, vielleicht machst Du das RuB einfach mal ein paar Tage aus. Es scheint dir echt nicht zu bekommen - und das ist jetzt echt als mitfühlender Rat gemeint. Du schlägst gerade - mein Eindruck jedenfalls- quer um Dich. Um, egal auf welchen Weg und mit welchen Mitteln - auf jeden Fall recht zu haben. Ist ein Recht das dem Wohl eines Menschen nicht dient es wirklich wert es zu haben? Stell Dir mal die Frage.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 16:32



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Du hast mir NICHT zu sagen was mir gut tut oder Motive zu unterstellen. Klar? Und - nochmal - hier geht es um Rechtsfragen. Das hier ist nicht die Rubrik "Mutter Theresa" oder die Caritas Schwangerschaftsberatung. Wenn du das tun willst, wärst du bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle richtiger. Die würden dir dafür sogar noch was bezahlen.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 16:52



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Wenn ein Arbeitgeber dir einen 2monatigen Anschlußvertrag geben würde, obwohl du dich im individuellen Beschäftigungsverbot befindest, dann wäre das ein Scheinarbeitsverhältnis, das nur zu dem einen Zweck eingegangen wurde, um die Sozialkasse zu betrügen. Und zwar aus folgenden Gründen: ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag, bei dem eine Arbeitsleistung gegen Lohn geleistet wird. Da aber deine Arbeitsleistung von vornherein für den Rest der Schwangerschaft ausfällt, und das seit längerem bekannt ist, kommt ein solcher Vertrag nur zum Schein zustande, der geldwerten Vorteile wegen. Dies würde jedoch der Krankenkasse sofort auffallen, und der Arbeitgeber und du könntet angezeigt werden. Lohnfortzahlungsansprüche verfallen bei Scheinarbeitsverhältnissen. Entsprechende Arbeitsverträge sind nichtig. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/scheinarbeit_idesk_PI10413_HI1205703.html

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 17:16



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Du hast aber einen Denkfehler. Es geht nicht um einen Neuvertrag sondern um eine Vertragsverlängerung. und da darf der Frau nur wegen ihrer Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitsvertrag/arbeitsrecht-befristeter-arbeitsvertrag-darf-nicht-wegen-schwangerschaft-auslaufen/ Sofern im Vorfeld es im Gespräch war, das der AG den Vertrag verlängert und das nur wegen der Schwangerschaft nicht geschehen ist, macht sich der AG sogar strafbar wenn er der Vertragsverlängerung nicht zustimmt. Die Frage ist immer nur, kann Frau das eben beweisen das es auch ohne Schwangerschaft zu einer Verlängerung gekommen wäre. Ein mögliches Beschäftigungsverbot ist dabei ohne Relevanz - weil auch dieses nicht zu einem Nachteil führen darf. Deine Link bezieht sich aber auf einen Vertrag der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erst geschlossen wurde. Das ist aber rein rechtlich bei einer Vertragsverlängerung schon gar nicht möglich. Hier wird kein Vertrag neu geschlossen sondern ein bestehender verlängert - und dadurch komplett andere gesetzliche Bestimmungen.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 18:31



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

das ist ja kaum noch auszuhalten hier bei den ganzen "experten", respektive immer-alles-besser-wissern....

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 18:59



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Ich weiß auch nicht was das soll.. Ich mache mir einen Termin bei der Schwangerschaftskonfliktberatung, die können mir das mit größter Genauigkeit sagen. Habe mit dem Arbeitsamt telefoniert, es wird jetzt geprüft ob ich den einen Monat ALG 1 bekommen kann und mit Eintritt des Mutterschutzes zahlt dann die Krankenkasse. Falls sie sich weigern, könnte ich es 1 Monat mit ALG 2 probieren, wenn das auch nicht geht Sozialhilfe wurde mir gesagt. Um eine Vertragsverlängerung bemühte ich mich nicht, da mir nur noch ein unbefristeter angeboten werden könnte und ich jetzt schon weiß, dass ich nach 1 Jahr Elternzeit nicht mehr 50 km einfache Fahrt per ÖVM bewältigen kann mit Kind. Ich suche mir dann einen Job in der Nähe in Teilzeit. Wegen meines Urlaubsanspruches, dazu steht was im MuSchG Paragraph 17 und BEEG Paragraph 17 (3). Dann gibt es noch einen Beschluss vom LSG Hessen vom 20.08.2007 L 9 AL 35/04. Da hat eine Frau geklagt wegen Verweigerung von ALG 1 seitens des Arbeitsamtes, und sie hat recht bekommen. Also ich werde schon einen Weg finden. ;-) (Habe das jetzt geschrieben, da es vielleicht welche gibt, die eine ähnliche Frage haben oder es andere interessiert.)

von Frühlingskind05 am 29.12.2016, 22:12



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Ähem....die Urlaubsparagraphen aus MuSchG und BEEG greifen bei dir nicht!!! Dein Vertrag endet vor der Geburt...also auch vor einer Elternzeit. Dein Urlaub ist bei Vertragsende abzuwickeln. Da du bis Vertragsende im BV ist, ist er nach Vertragsende auszuzahlen! Wirklich wichtig ist die Krankenversicherung zwischen Vertragsende und Mutterschutzbeginn! Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.12.2016, 23:42



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Mit meinem Urlaub Regel ich das ja auch natürlich davor. Danach habe ich ja logischerweise ohne Job auch keinen Anspruch. Aber laut MuSchG steht er mir auf jeden Fall noch zu. BEEG weiß ich selbst noch nicht, da sich das eher auf die Elternzeit bezieht, und da hast du recht, das Verhältnis endet ja schon davor. Krankenversicherung werde ich im Gespräch mit der Betreuerin beim Arbeitsamt erfahren, wenn ALG 1 klar geht ist das ja abgedeckt. Kenne mich jetzt aber nicht aus damit. Ansonsten bin ich glaub ich über meinen Mann versichert. LG

von Frühlingskind05 am 30.12.2016, 12:18



Antwort auf: Resturlaub ausbezahlen lassen?

Hallo, Vielen Dank für Ihre Antwort! Also ich habe mich bereits beim Arbeitsamt gemeldet und ein Gespräch nächste Woche. Da sagte man mir auch schon, dass man probiert, dass ich ALG 1 bekomme bis zum Mutterschutz, man es aber nicht 100% sagen kann, ob es klappen wird. Notfalls 1 Monat Sozialhilfe sagte man mir. Was meinen Sie mit Leistungen? Also welcher Art?

von Frühlingskind05 am 31.12.2016, 14:29



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