Resturlaub 2014/15 teilweise von vor EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub 2014/15 teilweise von vor EZ

Hallo, ich habe noch eine Frage zum Resturlaub. Aus 2014 stehen bei mir noch 11,75 Tage Resturlaub von vor der EZ zu. Ich bin aktuell aus EZ zurück und wollte diese 11 Tage eigentlich dieses Jahr noch Stundenweise abbauen, also dass ich nur 7h statt 8h arbeite. Jetzt ist mein AG damit nicht einverstanden. Soweit für mich okay, muss er ja nicht. Jetzt stellt sich mir aber die Befürchtung, dass ich projektbedingt dieses Jahr gar nicht mehr dazu komme allen Urlaub abzubauen. Überträgt sich dieser dann auch noch auf das nächste Jahr? Was ist mit meinem Urlaub aus diesem Jahr? Ich habe auch 17,75 Tage aus diesem Jahr. Ich will die nicht alle bis März nehmen und werde das projekttechnisch wahrscheinlich eh nicht schaffen alle Tage vorher zu verbraten. Verschenken will ich meinen Urlaub aber natürlich auch nicht und die Auszahlung ist lächerlich. Übertragen sich die Tage aus diesem Jahr auf das gesamte nächste Jahr, weil ich ja EZ hatte? Oder kann der AG prinzipiell verlangen, dass ich die bis März nehme? Ich wurde früher schon häufiger gedrängt meinen Urlaub dann zu nehmen, wann es der Firma recht ist. Ohne Kind war das bis zu einem gewissen Grad noch vertretbar aber mit Kind muss ich halt auch an die Schließzeiten der KiTa denken und da will ich meinen Urlaub nicht verbraten nur weil die Firma nicht vernünftig die Projekte planen kann... LG und vielen Dank für Ihre Mühen! Lilly

Mitglied inaktiv - 03.11.2015, 10:28



Antwort auf: Resturlaub 2014/15 teilweise von vor EZ

Hallo, 1. Den Urlaub vor der EZ kann man noch im Folgejahr nach dem Ende der EZ nehmen 2. Bzgl. des anderen Urlaubs kommt es darauf an, was im Vertrag steht. 3. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub zu bestimmten zeiten Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2015



Antwort auf: Resturlaub 2014/15 teilweise von vor EZ

Hallo Frau Bader, eine kurze Nachfrage: Was ist mit Urlaub der "in" der Elternzeit erworben wurde. Gilt für den auch, dass ich ihn das komplette nächste Jahr nehmen kann? Meine EZ war dieses Jahr unterbrochen und in den 4 Monaten hab ich ja Urlaubsanspruch erlangt. Dass ich keinen Anspruch darauf habe, bestimmte Tage zu nehmen ist mir klar, aber es kann ja wohl nicht sein, dass ich meinen Jahresurlaub immer im Dezember und Januar aufbrauchen soll, weil die Projektleitung es nicht hinbekommt mich da zu verplanen. Oder? In meinem Vertrag steht lediglich der Gesamtanspruch. Eine weitere Klausel zum Urlaub gibt es nicht. LG und nochmals danke! Lilly

Mitglied inaktiv - 03.11.2015, 20:15



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