Hallo Frau Bader, unser erstes Kind wurde am 21.03.2016 geboren, meine Frau ist aktuell in elternzeit bis zum 21.03.2018. Nun ist meine Frau mit dem zweiten Kind schwanger der errechnete Termin wäre der 22.02.2018 bei unserem ersten Kind hatte meine Frau ein Beschäftigungsverbot aufgrund ihrer Tätigkeit in einem Krankenhaus. Mir stellt sich nun die Frage ob es möglich ist die elternzeit des ersten Kindes abzubrechen im Anschluß in ein Beschäftigungsverbot überzugehen um nach der Geburt des zweiten Kindes keine Nachteile bei der Höhe des elterngeldes zu haben da durch das Beschäftigungsverbot das bisherige Gehalt weiter gezahlt wird und als Einkommen gezählt werden könnte. So wie ich die aktuellen Berechnungen verstanden habe das letzte Jahr herran gezogen wird, da sie hier in elternzeit war würden diese mit 0€ gerechnet werden und so würde es zum mindestsatz des Elterngeldes kommen was so theoretisch umgangen werden könnte.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
von
Erion
am 10.08.2017, 11:34
Antwort auf:
Elternzeit vor Geburt 2. Kind abbrechen
s.u.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2017
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Elternzeit vor Geburt 2. Kind abbrechen
Guter verständlicher Gedankengang aber krass gesagt Sozialbetrug. Euer Vorhaben geht so leider nicht.
Der Mutterschutz beginnt mitte Januar 18, richtig? Das heißt jeder Monat nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 bis einschließlich Dez. fließt mit 0 Euro in die Berechnung ein. Macht - wenn ich mich nicht irre - 9 x 0 Euro und 3 x alter Lohn von vor Kind 1 + Geschwisterbonus
Lg
Mitglied inaktiv - 10.08.2017, 11:41
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Elternzeit vor Geburt 2. Kind abbrechen
Danke für deine Antwort Hubbeldubbel,
also müssten wir bei ihrem AG den Beginn des Mutterschutzes sowie die Beendigung der bisherigen elternzeit für Kind 1 schriftlich ankündigen um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten? Muss die Beendigung der elternzeit auch bei der Landesbank bezüglich des elterngeldes zusätzlich bekanntgegeben werden?
von
Erion
am 10.08.2017, 12:00
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Elternzeit vor Geburt 2. Kind abbrechen
Ja, es gibt dann "volles" Geld für 6 + 8 Wochen. Einfach ganz formlos schreiben - Zum Beginn des Mutterschutzes. ET ist der...
Habt ihr noch aufgespartes Elterngeld von Kind 1? Lese ich in der Nachfrage heraus...
Bitte da nochmal kundig machen, ich denke man sollte sich das vorher auszahlen lassen. Hoffe dazu kann noch jemand was schreiben...? ;-) Danke
Mitglied inaktiv - 10.08.2017, 12:34
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Elternzeit vor Geburt 2. Kind abbrechen
auf jeden Fall vorher auszahlen lassen. Du kannst nicht gleichzeitig EG beziehen und in den VZ-Mutterschutz gehen. Sagt hier auch die EG-Kasse, die raten auch zu einer vorherigen Auszahlung.
Da du ja während der GESAMTEN EG-Bezugs die Voraussetzungen für EG erfüllen musst, sprich du darfst nicht mehr wie 30 Std arbeiten. Beendest du die EZ vorzeitig um in den neuen Mutterschutz zu gehen, lebt dein alter Vertrag wieder auf. Sofern der über 30 Std die Woche liegt, erfüllst du die Voraussetzungen für EG nicht mehr. Also bei Splittung oder EG Plus vorher umändern lassen, die beraten dazu auch gerne.
Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 17:24