Hallo Frau Bader,
mein erstes Kind wurde am 22.03.13 geboren.
Mein zweites Kind wurde am 15.09.14 (während der Elternzeit vom ersten Kind) geboren. Für beide Kinder habe ich jeweils 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Am 15.09.16 möchte ich wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren.
Habe ich für mein erstes Kind noch Anspruch auf eine Restelternzeit? Oder ist diese verloren gegangen?
Diese Frage bezieht sich zunächst nur auf die Zeit zwischen dem 15.09.14 und dem 22.03.15
Die beiden dritten Jahre der Elternzeit könnte ich ja, wenn ich richtig informiert bin, bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr beantragen?
Danke für Ihre Antwort!
von
Chrimadue
am 01.06.2016, 19:21
Antwort auf:
Restelternzeit vom ersten Kind durch Geburt des zweiten verloren?
Hallo,
man kann für Kind 1 noch bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb nehmen, wenn der AG zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2016
Antwort auf:
Restelternzeit vom ersten Kind durch Geburt des zweiten verloren?
Für das erste Kind kannst Du das 3. Jahr nur nehmen, wenn Du die möglichen 12 Monate hast übertragen lassen bis zum 8. Geb.
Für das zweite Kind kannst Du das noch machen.
von
Sternenschnuppe
am 01.06.2016, 19:23
Antwort auf:
Restelternzeit vom ersten Kind durch Geburt des zweiten verloren?
Die Zwiwchenzeit ist weg, weil man nur maximal 12 Monate übertragen hätte können.
von
Sternenschnuppe
am 01.06.2016, 19:25