Hallo Frau Bader!
Kurze Rückführung: Vater (kein Sorgerecht) will Sohn (8) nicht die Hälfte der Ferien nehmen.
Schiebt berufliche Probleme vor, hat aber keine Urlaubstage mehr.
Bestand, anstelle 3 Ferienwochen auf alle drei Ferienwochenenden plus das danach gleich im Anschluss folgende reguläre Vater-Sohn-Wochenende.
Ich folgte Ihrem Rat, und sagte hop oder top, entweder er nimmt ihn die Ferienhälfte oder er kriegt ihn nicht, da wir zur Oma verreisen wollten.
Nun droht er mit Gerichtsklage und die Bewirkung des gemeinsamen Sorgerechts... Was ja für Väter heutzutage einfacher durchzusetzen ist..
Nun bin ich natürlich in heller Aufregung und Sorge..
Und fast schon soweit, dass ich ihm die 4 Wochenenden am Stück überlasse.
Können Sie mir bitte etwas raten?
Dankeschön und liebe Grüsse! Désirée
von
diedesi
am 26.06.2013, 23:11
Antwort auf:
Regelung
Hallo,
noch mehr raten kann ich nicht, sonst geht es in die Einzelberatung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
Antwort auf:
Regelung
Verstehe ihn vollkommen.
Schon paradox, Sorgerecht wird ihm vorenthalten, auf der anderen Seite prüfst Du rechtliche Schritte wie als Betreuung herhalten kann.
Vielleicht solltet ihr mal zur Mediation gehen, das ist doch alles Kindergarten was da läuft.
Auf dem Rücken des Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 27.06.2013, 03:50
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Regelung
P.S. Ich würde das JA einschalten
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2013
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Regelung
Ich würde unter keinen Umständen als erpressbar erscheinen wollen! Sonst geht es in Zukunft permanent damit los: "wenn du nicht xyz tust, dann beantrage ich das gemeinsame SR!".
Wenn er das tun will, dann wird er es sowieso tun - egal wie die Ferienbetreuung organisiert ist.
Teile ihm nochmal freundlich mit, dass er seinen Anteil an den Sommerferien leider nicht betreuen kann und du deswegen andere Pläne gemacht hast und mit dem Kind wegfährst. Es sei nicht zumutbar, dass ihr den Urlaub jedes Wochenende unterbrecht, weil er Umgang haben will.
Biete an, jetzt schon die Ferien fürs kommende Jahr *verbindlich* und schriftlich festzulegen und sei dabei fair.
Die "Drohungen" er würde das SR beantragen, würde ich ignorieren.
Und um auf Nummer sicher zu gehen, besprich dies alles mit dem Jugendamt und hinterlege dort eine Kopie deiner extrem korrekten und höflichen Korrespondenz an den KV.
von
Pamo
am 27.06.2013, 13:33