Regelung falls Eltern etwas zu stösst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Regelung falls Eltern etwas zu stösst

Hallo Frau Bader, ich habe einmal eine Frage. An wenn kann man sich den wenden, wenn man fragen sag ich mal zum Nachlass hat. Ich möchte gerne etwas festlegen, falls meinen Mann und mir was passieren sollte, das eben geklärt ist was mit unserem Grundstück und Haus passiert. Leider weiß ich nicht ob es gesetzlich so funktioniert wie ich das gerne hätte. Dazu muss man sagen das es ein Haus ist, aber innen zwei Wochnungen, wo auch meine Eltern drin leben. Da meine Eltern und meine Schwiegereltern gar nicht miteinander können, würde ich gerne festlegen was damit passiert und wer was Verwaltet so dass sich niemand in die Haare bekommt und meine Eltern auch in Ruhe hier weiter wohnen können. Kann man auch entscheiden, wo die Kinder leben sollen, wenn den Eltern etwas passiert ist? Mein Mann meint, dass man das alles so einfach nicht machen kann, das einer die eine Seite und der andere die andere seite Verwaltet, bis die Kinder alt genug sind zu entscheiden was damit passiert. Ich glaube da bräuchten wir einfach Hilfe. Bzw. Muss man, dass bei einem Anwalt machen, oder können wir das auch selber machen? Ich danke Ihnen schonmal LG

von bella2804 am 04.09.2015, 09:35



Antwort auf: Regelung falls Eltern etwas zu stösst

Hallo, alleine und alles handschriftlich (einer schreibt u beide unterschreiben) o beim Notar - nicht beim Anwalt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2015



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