Hallo,
mein Freund ist geschieden und zahlt für 2 Kinder Kindsunterhalt. Wir wollen nächstes Jahr heiraten. Er verdient ca. 4700€ netto und ich 1900€ netto. Trotzdem wollte ich gern, dass wir beide als Steuerklasse die 4 nehmen, weil ich bei 3 und 5 zu viele Abgaben hätte (ja, die kann man sich ggfs. über die Einkommensteuererklärung zurück holen aber ich hab lieber das Geld am Monatsende zur Verfügung). Ist das so möglich oder können wir zu 3 und 5 gezwungen werden, weil er dann (auf meine Kosten) netto noch mehr hätte und dann ggfs. noch mehr KU zahlen müsste?!
Danke und Grüße
Nici
von
Nici_79
am 06.09.2017, 17:14
Antwort auf:
Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht
Hallo,
haben meine Vorrednerin ja schon perfekt beantwortet, man kann Sie nicht zwingen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017
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Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht
Ihr könnt doch 4/4 mit Faktorverfahren nehmen, dann zahlt jeder ziemlich genau die Steuern die er schuldet. Das kann ich nur empfehlen. Fragt beim Finanzamt und beantragt das Faktorverfahren ab Heirat oder rechtzeitig vor dem 30.06.Wechseln kann man soweit ich weiß immer zur Jahresmitte oder zum Jahresende.
Mitglied inaktiv - 06.09.2017, 17:27
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Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht
Keiner kann euch "zwingen" 3/5 zu wählen.
Die Regel ist 4/4 und so würde ich das auch eintragen.
Ihr könnt aber nicht 5/3 wählen nur um ihn absichtlich schlechter zu stellen, um weniger Unterhalt zu schulden.
DAS geht nicht, denn die Grundsatzbasis wird immer4 sein.
Gruss
D
von
desireekk
am 06.09.2017, 20:43
Antwort auf:
Regelung Steuerklassen nach Hochzeit bei Unterhaltspflicht
Danke euch! 4/4 ist ja auch das was wir vor hatten :-) Wollte nur sicher gehen, dass da dann kein böses Erwachen kommt.
von
Nici_79
am 07.09.2017, 17:35